AfD-Gegner sind vor Gericht mit ihrer Klage gegen Demo-Auflagen bei dem Bundestreffen der rechtspopulistischen Partei gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Freitag einen Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen den AfD-Bundesparteitag ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien unmittelbar gefährdet. Deshalb dürfe die Kundgebung nicht vor dem Eingangsbereich des Tagungsorts stattfinden.
Die Gegner hatten moniert, dass ihnen ein Platz „außer Sicht- und Hörweite“ vorgegeben worden sei. Außerdem sei das Gelände kleiner als die Fläche direkt vor dem Zugang des Kongresszentrums. Die Polizei stellt sich auf Krawalle gewaltbereiter AfD-Gegner ein.
Die Gerichtssprecherin sagte, es seien Straftaten zu erwarten. Bis zu 2000 Teilnehmer könnten auftauchen. Die zuständige Reutlinger Polizei hat nach Worten eines Sprechers Erkenntnisse, dass Demonstranten aus der linksradikalen Szene zum Protest gegen das Treffen anreisen. Auch in der Stuttgarter Innenstadt sind Proteste geplant.Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim will die AfD keine höhere Instanz anrufen. Dies habe deren Anwalt mitgeteilt.