Polizisten bekommen kein Viagra vom Staat

Erstveröffentlicht: 
28.04.2016

Leipzig - Ein Polizist kann vom Staat keine Kostenerstattung für ein Potenzmittel verlangen.

 

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. (Az.: BVerwG 5 C 32.15) Die sogenannte Heilfürsorge sei "auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit" beschränkt.

 

Ausgaben für ein Medikament zur Behandlung von Erektionsstörungen zählten nicht dazu. Die Leipziger Richter folgten damit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Vorinstanz.

 

Ein Kriminalhauptkommissar aus Nordrhein-Westfalen hatte beim Land 323,89 Euro Kostenerstattung beantragt. Das Potenzmittel hatte er vom Arzt verschrieben bekommen. Das Land als Dienstherr des Polizisten habe zwar eine verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, teilte das Gericht mit.

 

Diese verlange aber keine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Krankheitsfällen. Ohnehin sei der Kläger "angesichts des relativ geringen Umfangs seiner Aufwendungen nicht unzumutbar belastet", hieß es.