Angeklagter betrachtet sich selbst nicht als Rechtsradikalen / Übrige Fahrgäste lassen couragierten VAG-Busfahrer alleine.
Teuer zu stehen kommt ein laut in einem VAG-Bus geäußertes "Sieg Heil" einen 30-jährigen Freiburger. Am Montag ist er wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von einem Strafrichter zu einer Geldstrafe von 3000 Euro, genauer 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, verurteilt worden.
Wie ein Rechter wirkt der vollbärtige Angeklagte nicht. Er sei auch keiner, beteuert er. Sein bester Freund sei Türke, sein Trauzeuge ebenfalls und er habe für Flüchtlinge am Flugplatz vor Weihnachten Plätzchen gebacken. Auch der Name seines Verteidigers Kirtsidis Lazaros weise ihn wohl kaum als Rechten aus. Dennoch gibt der Angeklagte zu, an jenem Januarabend im Bus der Linie 17 nach Kappel im Gespräch mit seiner Frau "Sieg Heil" gesagt zu haben. Allerdings gemeinsam mit dem arabischen Ausdruck "Allahu akbar" ("Allah ist groß", Anmerkung der Redaktion). Der gehöre nach seiner Meinung wie "Sieg Heil" verboten. Nichts anderes habe er damals zu seiner Frau gesagt.
Aufgerufen vom Gericht wird der couragierte Busfahrer. Ein Mann, der zunächst seiner Hoffnung Ausdruck gibt, dass sein badischer Dialekt vom Richter verstanden werde. Dann kommt er zur Sache. Der Mann sei ihm anfänglich sympathisch gewesen. Seiner Bitte, die angetrunkene Bierflasche vor dem Einsteigen zu leeren oder zu entsorgen, sei der Fahrgast nachgekommen. Beim Einsteigen habe er jedoch mit Blick auf einige Schwarzafrikaner im Bus gefragt, ob Migranten denn jetzt alle umsonst fahren dürften. Der Fahrer entgegnete ihm, dass sie das hier und jetzt nicht diskutieren müssten.
Als sich der Mann mit seiner Frau in den hinteren Teil des zwölf Meter langen Busses gesetzt hatte, hörte der Fahrer während der Fahrt plötzlich ein lautes "Sieg Heil". "Im 18-Meter-Bus hätte ich das nicht gehört. Die Fahrgäste sind ruhig. Nur die, die Stimmung machen, die hört man."
"Das konnte und wollte ich nicht durchgehen lassen", erinnerte sich der Busfahrer. Er stoppte, ging nach hinten zu dem 30-Jährigen und sagte ihm, dass er ruhig sein solle.
Doch der der 30-Jährige antwortete: "Geh nach vorn, setz’ dich hinters Lenkrad und mach deine Arbeit, du Arsch." Nun war das Maß für den Busfahrer voll. Einige Fahrgäste fragten, ob sich die VAG das gefallen lasse. Der Fahrer informierte die Leitstelle und die schickte den Verkehrsmeister nebst einem Ersatzbus. Wofür der Angeklagte übrigens eine Rechnung von mehr als 600 Euro von der VAG erhalten haben will.
Der Busfahrer musste leider erleben, dass keiner der Fahrgäste, die sich als Zeugen zur Verfügung stellen wollten, sein Wort hielt. Alle stiegen in den Ersatzbus um. Der 30-Jährige und seine Frau verließen den Bus ebenfalls und konnten wenig später von der Polizei angehalten werden. Der Polizei erzählte der 30-Jährige, dass er im Bus "Sieg Heil" nur im Zusammenhang mit "Allahu akbar" gesagt habe.
Strafrichter Jacobs hielt die Aussage des Busfahrers für glaubwürdig und die Erklärung des Angeklagten für eine Schutzbehauptung. Angesichts der Vorstrafen verurteilte er ihn zu der vom Staatsanwalt geforderten Geldstrafe. Verteidiger Lazaros hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant sei nicht rechtsradikal, keine Vorstrafe weise darauf hin. Der Angeklagte kündigte nach dem Urteil Berufung und eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Busfahrer an.