"NoKargida"-Demo: Gericht stoppt Verfahren gegen Aktivisten

Erstveröffentlicht: 
12.03.2016

Sie kam, sah und blockierte: Am Mittwoch verhandelte das Amtsgericht in Karlsruhe den Fall einer 28-Jährigen. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer "NoKargida"-Demonstration einem Platzverweis nicht gefolgt zu sein. Die Stadt erließ ein Bußgeld - die 28-Jährige klagte wie bereits andere Gegendemonstranten vor ihr. Am Mittwoch fällte das Amtsgericht sein Urteil.

 

Nicht ganz ein Jahr ist es her: Am 31. März des vergangenen Jahres rief der Karlsruher Pegida-Ableger "Kargida" zu einer Kundgebung auf. Wie bei jeder Kundgebung der islamfeindlichen Bewegung demonstrierten Gegner gegen "Kargida" - so auch an jenem Dienstag im März. Rund 200 Gegendemonstranten taten damals ihren Protest kund. Monate später finden sich einige von ihnen vor Gericht wieder.

 

"Frauen mussten sich bis auf die Unterhosen ausziehen"

 

So auch eine 28-Jährige, die sich in dieser Woche vor den Richtern des Karlsruher Amtsgericht verantworten musste. Der Grund: Wie 17 andere Gegendemonstranten soll sie an einer Sitzblockade teilgenommen haben - und das, obwohl die Polizei nach eigener Aussage mehrfach dazu aufforderte, den Platz zu räumen. Sie wurden von den Beamten schließlich weggetragen, die Sitzblockade aufgelöst.

 

Für die 28-jährige "NoKargida"-Aktivistin hat der 31. März 2015 nun ein Nachspiel: Die Polizei erließ Kostenbescheide von je 93 Euro für das Wegtragen. Die Stadt erließ zudem Bußgeldbescheide von 223 Euro wegen des Nichtbefolgens eines Platzverweises. Die Liste der angeblichen Verstöße der Gegendemonstranten ist lang: Nichtbefolgen von Platzverweisen, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Verstöße gegen das Vermummungsverbot, grob ungehörige Handlungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung oder in einzelnen Fällen um Körperverletzung.

 

Im Gespräch mit ka-news kritisiert "NoKargida"-Aktivist Kai Schmidt das Vorgehen der Behörden. Nach der Kundgebung seien einige der Anhänger mit aufs Polizeipräsidium gebracht worden. "Einige Frauen mussten sich bis auf die Unterhosen ausziehen", schildert Schmidt. Ein weiterer Kritikpunkt des "Kargida"-Gegners: Nicht alle Beteiligten seien auch gleich behandelt worden. "Einige wurden festgenommen und bekamen Bußgeldbescheide, bei anderen passierte nichts."

 

Gericht hält polizeiliche Maßnahmen für korrekt

 

Im Falle der 28-Jährigen hatte die Stadt auf Betreiben der Polizei ein Bußgeld wegen des Nichtbefolgen eines Platzverweises erlassen. Wie bereits andere Gegendemonstranten wollte die junge Frau dies nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Am Mittwoch hieß es dann vonseiten des Amtsgerichts: "Verfahren eingestellt".

 

Der Richter sah von weiteren Sanktionen ab, wertete die polizeilichen Maßnahmen aber als "juristisch korrekt" - so die Erklärung einer Pressesprecherin gegenüber ka-news. Als Begründung für seine Entscheidung gibt er den Paragraph 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) an. Dieses regelt, dass eine Verfolgungsbehörde für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständig ist- wobei sie immer nach "pflichtgemäßem Ermessen" verfährt. Liegt das Verfahren noch bei der Stadt, kann diese grundsätzlich über die von ihr ausgestellten Bußgeldbescheide entscheiden.

 

"Falsches Signal für friedliche Demonstranten"

 

Über den Ausgang des Falls zeigen sich die Anhänger von "NoKargida"erleichtert. Dennoch bleibe ein Beigeschmack: "Wir sind zwar froh, dass das Verfahren eingestellt worden ist, allerdings haben wir diese von Anfang an als unverhältnismäßig empfunden", so Schmidt.Ein großes Problem sieht der Aktivist in der Signalwirkung des Verfahrens. "Jeder der friedlich gegen Rassisten und demokratiefeindliche Gruppierungen demonstrieren wolle, wird es sich nach solchen Verfahren zwei Mal überlegen. Die abschreckende Wirkung der Verfahren und da Vorgehen der Polizei setz ein falsches Signal."