Prozess gegen Auschwitz-Wachmann: "Das haben wir alle gewusst"

Angeklagter Reinhold Hanning (im Rollstuhl)
Erstveröffentlicht: 
11.03.2016

Reinhold Hanning war Wachmann in Auschwitz, er ist angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an 170.000 Menschen. Im Prozess in Detmold spricht nun ein anderer ehemaliger SS-Mann über das Morden in dem Lager.

 

Von Gisela Friedrichsen, Detmold

Der Angeklagte mag nicht angesprochen werden. Schon gar nicht von jenen Personen, die ihm als Opfer gegenübertreten. Als Überlebende des Vernichtungslagers Auschwitz.

 

So verwehrten sich am 26. Februar, dem fünften Verhandlungstag vor dem Schwurgericht des Landgerichts Detmold, seine Anwälte dagegen, dass ihm Angela Orosz Richt-Bein, die Auschwitz als Säugling überlebte, am Ende ihrer Zeugenaussage vorhielt: "Menschen wie Sie machten die Hölle von Auschwitz erst möglich! Menschen, die zuschauten und halfen, ohne Fragen zu stellen." Und sie appellierte an den Angeklagten: "Tell us! Sagen Sie es uns!"

Reinhold Hanning, 94, ist angeklagt, als Wachmann der SS Beihilfe geleistet zu haben am Mord von 170.000 Menschen. Dass Frau Orosz Richt-Bein überlebt hat, kommt einem Wunder gleich. Ihre Mutter war im dritten Monat schwanger, als sie von Ungarn nach Auschwitz deportiert wurde und dort von dem Lagerarzt Josef Mengele "behandelt" wurde: Er spritzte ihr ätzende Substanzen direkt in die Gebärmutter. Doch das Kind überlebte. Es kam kurz vor Weihnachten 1944 auf einer Pritsche der Lagerbaracke heimlich zur Welt und hielt dank der Sorge seiner Mutter durch.

 

Die Verteidigung von Reinhold Hanning hingegen argumentiert: "Jeder Nebenkläger kann als Zeuge aussagen. Aber er ist nicht berechtigt, den Angeklagten anzusprechen und ihm Vorhalte zu machen." Ein Opfer könne allenfalls Fragen stellen, falls das Gericht dies erlaube. Eine rechtliche Grundlage für diese Auffassung aber gibt es nach Auskunft von Anwälten der Nebenklage nicht. Der Ton, so scheint es, wird rauer in Detmold, wo die Vorsitzende Richterin Anke Grudda Missstimmungen mit freundlicher Souveränität überspielt.

 

"Da floh keiner"


Am Freitag, dem sechsten Verhandlungstag, stand die Aussage von Jakob Wendel auf dem Programm. Auch er war in Auschwitz gewesen, zwei Jahre lang als Wachmann, wie der Angeklagte. Wendel, ehemaliger SS-Sturmmann und jetzt Rentner, aus Karlsruhe, ist wie Reinhold Hanning ein Greis, 92 Jahre alt, der sich schwertut, auf die Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft rasch zu reagieren. Seine Aussage ist geprägt von Wiederholungen dessen, was er früher gesagt hat. Was ihm noch an Bildern im Gedächtnis ist. Was er sich für sein eigenes Überleben zurechtgelegt hat. 2014 klagte er etwa gegenüber der britischen Presse, ihm seien zehn Jahre seines Lebens durch die Nazis gestohlen worden.

 

1948 war er von einem polnischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. 2014 wurden deshalb die Ermittlungen gegen ihn in Deutschland eingestellt. Als seine Altersbezüge 2011 vom Staat wegen seiner Nazivergangenheit um 59 Euro monatlich gekürzt wurden, beschwerte er sich bei der Kanzlerin und dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff.

 

Die Verteidigung hält Aussagen, die Wendel 2014 vor Ermittlern machte, für nicht verwertbar. Allerdings bestätigt er nun als Zeuge vor Gericht vieles von dem, was die Überlebenden berichtet hatten. "Ich war Wachmann", sagt Wendel. "Wir hatten eine Woche Tagdienst in der Umgebung des Lagers. Dann folgte eine Woche auf den Türmen um das Lager herum. In der dritten Woche begleiteten wir die Kommandos, die außerhalb der großen Postenkette arbeiteten." Sieben Tage pro Woche, jeweils 12 Stunden lang. Aber es habe auch Urlaub gegeben, vor allem für die verheirateten Kollegen. "Nach eineinhalb Jahren durfte ich erstmals nach Hause zu meinen Eltern."

 

Da Wendel vorwiegend außerhalb des Lagers Wache schob, bekam er von den Selektionen an der Rampe offenbar nicht viel mit. Anfangs, als die Züge mit den Deportierten noch nicht bis in den Innenbereich des Lager fahren konnten, "standen wir da, um zu verhindern, dass jemand abhaut. In dem Fall sollten wir natürlich schießen. Aber die Leute waren ja so verängstigt", sagt er. "Da floh keiner."

 

"Wenn man zwei Jahre dort ist, kriegt man mit, was da läuft"


"Haben Sie vom Turm aus gesehen, wie Menschen vergast wurden?", fragt die Vorsitzende. "Wir sahen die Züge. Und wie die Leute reingeführt wurden", antwortet Wendel. Die Menschen hätten ja gedacht, es gehe zum Duschen. "Und dann haben sie gemerkt, dass sie keine Luft mehr bekamen."

 

"Haben Sie gesehen, was mit den Toten geschah?", fragt die Richterin weiter. "Da waren so Loren, die hin- und hergefahren wurden." Von den Gaskammern zu den Krematorien. "Die haben Tag und Nacht geraucht. Man sah das Feuer. Die Kamine waren ja nicht besonders hoch." Mehrfach spricht der Zeuge von diesem Bild. Von unablässigem Rauch, von den Flammen. Nur an den Geruch, der über dem Lager gelegen haben muss, erinnert er sich nicht mehr.

 

Dann schildert er, wie Kranke selbst dann noch zur Arbeit kamen, wenn sie sich kaum noch auf den Beinen halten konnten. "Die wollten nicht in der Baracke bleiben, weil sie wussten, dass sie sich dann neben das Tor stellen mussten und der Blockführer mit ihnen zum Krematorium ging." Es hätte den sicheren Tod bedeutet.

Und dann sagt Wendel einen Satz, der keiner Nachfrage mehr bedurfte: "Wenn man zwei Jahre dort ist, kriegt man mit, was da läuft."

 

    "Haben Sie Häftlinge gesehen, die bei der Arbeit zusammengebrochen und gestorben sind?"

    "Ja."

    "Haben Sie gesehen, wie die Toten ins Lager getragen wurden?"

    "Ja."

    "War Auschwitz ein Arbeitslager oder ein Vernichtungslager?"

    "Ein Vernichtungslager. Das haben wir alle gewusst. Man wusste Bescheid."

 

Bei seiner Vernehmung 2014 hatte Wendel gegenüber Oberstaatsanwalt Andreas Brendel geschildert, wie er vom Wachturm aus hatte beobachten können, dass ein Volkswagen mit Anhänger zu den Gaskammern gefahren sei; wie zwei Leute ausgestiegen seien; wie die etwas in die Gaskammern hineingeworfen hätten. "Immer" sei das so gewesen. Dass es sich um das Ungeziefer-Vernichtungsmittel Zyklon B gehandelt habe, sei ihm damals nicht bekannt gewesen. Heute sagt er: "Wenn so viele kommen und die Krematorien rauchen, dann hat man annehmen müssen, dass die vergast wurden."

Es ist 12.15 Uhr. Die Vernehmung des Zeugen ist noch im Gang. Die Verteidigung pocht auf den Abbruch der Verhandlung, fordert, der Zeuge müsse erneut vor Gericht erscheinen. Der aber will es hinter sich bringen. Er will nicht noch einmal die beschwerliche Reise nach Detmold auf sich nehmen. Schließlich ist er 92. Der Angeklagte aber will es anders. Er hat das Recht dazu.

 

Seine Verteidiger spielen mit dem Gedanken eines Ortstermins in Auschwitz. Denn Luftaufnahmen des Lagers aus dem Jahr 1944 oder schlecht lesbare Pläne ergäben kein nachvollziehbares Bild. Darauf komme es der Verteidigung aber an.