Auch Staatsanwälte haben das Recht, sich politisch zu betätigen. Auch sie haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Doch dieses Recht kennt Grenzen.
Ein Staatsanwalt darf keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass er sein Amt unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit ausübt. Wenn nun der Südbadener Thomas Seitz im Internet unablässig gegen Flüchtlinge hetzt, die Demokratie verunglimpft und Politiker beleidigt, sind Zweifel an seiner inneren Haltung berechtigt. Zweifel daran, ob er sich noch zur demokratischen Grundordnung bekennt. Nach all dem, was von Seitz in den vergangenen Monaten zu hören war, ist er als Staatsanwalt nicht mehr tragbar.
Wer möchte sich einen Prozess vorstellen, in dem er gegen einen Flüchtling oder einen Autonomen ermittelt? Jede seiner Entscheidungen stünde unter dem Verdacht, nicht rechtlichen Maßstäben zu folgen, sondern von einer radikalen Gesinnung herzurühren. Das ist für einen Rechtsstaat und seine Bürger, die Anspruch auf ein faires Verfahren haben, nicht tragbar. Die AfD sollte sich hingegen fragen, ob sie weiter Politiker duldet, die dem Parteiensystem mit offener Verachtung begegnen und ein Vokabular pflegen, das an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte erinnert. Es wäre an der Zeit, sich solchen Auswüchsen entgegenzustemmen und deutliche Worte zu finden.