Das Verfassungsgericht hat die Befangenheitsanträge der NPD abgelehnt. Auch die beiden Besetzungsrügen sind vom Tisch. Die Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen Partei geht planmäßig weiter. Wir haben den ersten Verhandlungstag mit einem Liveblog begleitet.
Liveblog endet
01.03.2016 19:57 Uhr
Mit Ende des ersten Verhandlungstages zum NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe endet auch der Liveblog auf tagesschau.de. Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Der erste Prozesstag geht zu Ende
01.03.2016 19:35 Uhr
Nach einer kurzen Stellungnahme des NPD-Europaabgeordneten und früheren NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und einer Antwort von Verfassungsschutzpräsident Maaßen beendet Gerichtspräsident die Verhandlung für heute. Morgen geht es um 10 Uhr weiter.
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Maaßen: Akte über NPD-Anwalt
01.03.2016 19:10 Uhr
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, bestätigt, dass es eine personenbezogene Akte über NPD-Anwalt Peter Richter gibt - diese aber wegen des NPD-Verfahrens beim Datenschutzbeauftragten liege und kein Mitarbeiter Einsicht nehmen könne. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Warb sächsische Polizei V-Mann an?
01.03.2016 18:58 Uhr
Nun geht es um einen von der NPD behaupteten
Versuch der Polizei in Sachsen, 2014 einen V-Mann anzuwerben. Der
Präsident des sächsischen Landeskriminalamts verneint, dass es diesen
Versuch gegeben habe. Dies hätten ihm die betroffen Beamten, die den
Anwerbungsversuch angeblich unternommen haben sollen, bestätigt.
NPD-Anwalt
Richter verweist auf eine eidesstattliche Versicherung des betroffenen
Rechtsradikalen. Darin schildert dieser, dass plötzlich fünf Personen
bei ihm aufgetaucht seien, anscheinend ihm bekannte Polizisten. Die
Polizisten hätten ihn mit Aussagen konfrontiert, die er nie gemacht
habe. Wenn er nicht kooperiere, würde man ihn mit diesen Aussagen bei
den anderen Rechten bloßstellen. Wenn er kooperiere und sich bei der NPD
in bestimmter Weise engagiere, bekäme er 4000 Euro im Monat.
Die
Verfassungsrichter fragen sehr kritisch nach beim Präsidenten des
sächsischen Landeskriminalamts. Es deutet sich an, dass das
Verfassungsgericht der Sache weiter nachgehen könnte. Die Sache bleibt
undurchsichtig. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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"Der Prozess hat seinen Rhythmus gefunden"
01.03.2016 18:32 Uhr
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam berichtet in der tagesschau, dass zu Beginn des Prozesses bei allen Beteiligten die Nervosität groß gewesen sei. Im Laufe des Tages habe der Prozess aber "seinen Rhythmus gefunden". Von zentraler Bedeutung sei die V-Mann-Frage. Vertreter von Verfassungsschutzbehörden berichteten dem Gericht aktuell, wie die V-Leute abgeschaltet worden seien.
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Richter haken nach
01.03.2016 18:21 Uhr
Die Nachfragen der Verfassungsrichter zielen
darauf ab, wie man als Innenminister darauf vertrauen kann, dass die
eigenen Beamten sich auch an die Weisungen von oben halten und wirklich
keinen Kontakt mehr mit den V-Leuten haben, die ja jahrelang wertvolle
Informationen geliefert haben.
Innenminister Jäger verweist
darauf, dass sich die Mitarbeiter möglicherweise strafbar machen, wenn
sie sich nicht an Weisungen halten. Außerdem verweist er auf das
"Vier-Augen-Prinzip", das im Umgang mit V-Leuten gilt und darauf, dass
es nicht nur Weisungen, sondern auch zahlreiche Gespräche mit den
Mitarbeitern gab. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Jäger: Wie die V-Leute abgeschaltet wurden
01.03.2016 18:17 Uhr
Als vorerst Letzter nimmt der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) Stellung. Er erläutert, wie die Landesinnenminister die Abschaltung der V-Leute koordiniert haben. Den Landesinnenministern unterstehen die jeweiligen Verfassungsschutzämter. Die Innenminister testierten in der Vorbereitung des Verbotsverfahrens, dass die NPD-Parteivorstände in Bund- und Ländern "quellenfrei" sind und alle V-Leute abgeschaltet wurden. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Über geschwärzte Akten
01.03.2016 18:08 Uhr
Auch die Anonymisierung der ehemaligen V-Leute
durch Schwärzung in den Akten des Bundesrats interessiert die
Verfassungsrichter. Die Präsidentin des baden-württembergischen
Verfassungsschutzes erklärt, warum es aus Sicht der Behörden so wichtig
ist, dass ehemalige V-Leute nicht enttarnt werden - nicht nur für die
V-Leute selbst, sondern auch für deren familiäres Umfeld.
Neben
der Gefahr, körperlich angegriffen zu werden, gebe es auch die Gefahr,
dass familiäre Bindungen durch die Enttarnung als "Verräter" zerrüttet
werden. Außerdem sei im Falle eines NPD-Verbots das Aggressionspotenzial
gegenüber "Verrätern" in der rechten Szene besonders hoch. (Tobias
Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Verfassungsrichter interessieren sich für Abhörmaßnahmen
01.03.2016 17:48 Uhr
Die Verfassungsrichter interessieren sich dafür,
wie gewährleistet wurde, dass keine Abhörmaßnahmen gegen hohe
NPD-Funktionäre stattgefunden haben bzw. dass keine Erkenntnisse aus
zulässigen Abhörmaßnahmen in das Verbotsverfahren eingeflossen sind.
Dies erläutert ein Ministerialdirektor aus dem Bundesinnenministerium.
Im
Kern geht es darum, dass Strafermittlungen inklusive Telefon- oder
Mail-Überwachungen weiter zulässig waren und Abgehörte ja auch mit
NPD-Funktionären telefoniert haben können. Der Beamte aus dem
Innenministerium erklärt, dass bei der Auswertung von Gesprächen immer
nur das, was unmittelbar für die Strafermittlung relevant ist,
verschriftlicht werden darf. Das würden nach dem Vier-Augen-Prinzip
immer zwei Mitarbeiter überwachen. Schon dadurch - so der Gedanke - sei
ausgeschlossen, dass zum Beispiel Gespräche über die Prozessstrategie in
die Akten kommen.
Zusätzlich habe es immer, wenn NPD-Funktionäre
betroffen waren, vom Generalbundesanwalt und Bundesinnenministerium
Einzelweisungen zur Vorsicht gegeben. (Tobias Sindram,
ARD-Rechtsredaktion)
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Wie haben Abschaltungen der V-Leute funktioniert?
01.03.2016 17:01 Uhr
Ein hoher Mitarbeiter des Verfassungsschutzes NRW erklärt dem Gericht, wie die Abschaltungen der V-Leute genau durchgeführt wurden und wie die Länder das koordiniert haben. In aller Regel sei für die Abschaltung ein Abschalthonorar von 1000 bis 10.000 Euro gezahlt worden - abhängig vom Risiko des V-Manns und den Informationen, die er geliefert habe. Die Abschaltung hätten zur Sicherheit immer mehrere Mitarbeiter zusammen durchgeführt. Den V-Leuten sei erklärt worden, warum man sie "abschalte", nämlich wegen des geplanten NPD-Verbotsverfahrens. Die V-Leute hätten eine Abschalterklärung unterschreiben müssen. Die V-Leute hätten keine normale Kontaktnummer mehr gehabt, sondern nur noch eine Notfallnummer für Gefahrensituationen. Damit sollte sichergestellt werden, dass wirklich keine weiteren Kontakte mehr bestehen, also keine "informationelle Nachsorge". Denn die wäre ein Verfahrenshindernis, welches das Verbotsverfahren zum Platzen bringen könnte. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Vorfall Autounfall
01.03.2016 16:39 Uhr
Der Senat lässt sich nun vom Präsidenten des saarländischen Verfassungsschutzes schildern, wie es 2012 in Saarbrücken zum Autounfall zwischen der Mutter des NPD-Anwalts und den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes kommen konnte. Der Verfassungsschutzpräsident erklärt, dass es sich um einen Zufall gehandelt habe. Weil die Mutter einen anderen Namen hat, habe man beim Amt auch erst sehr spät erkannt, dass es sich um die Mutter des NPD-Anwalts gehandelt hat. Weiterhin erklärt er, dass sein Amt so einen großen Bogen um den NPD-Anwalt Richter macht, um das Verfahren nicht zu gefährden, dass das Bild des Verfassungsschutz von der NPD im Saarland inzwischen sehr eingeschränkt ist (NPD-Anwalt Richter ist auch stellvertretender NPD-Vorsitzender im Saarland). Man sei aber Profi genug, um das zu akzeptieren. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Maaßen: Keine Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten
01.03.2016 16:31 Uhr
Die Richter wollen ganz sicher sein, dass auch wirklich keine unzulässigen Erkenntnisse in das Verbotsverfahren eingeflossen sind und keine staatliche Beeinflussung der NPD stattgefunden hat, um Verbotsgründe zu schaffen. Die Richter fragen daher auch nach, ob bei der Vorbereitung des Verbotsantrags möglicherweise auf die Erkenntnis ausländischer Geheimdienste zurückgegriffen worden sein könnte, quasi "über Bande gespielt" wurde. Hierzu fragen sie den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Der schließt aus, dass es bei der Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten Erkenntnisse in das Verbotsverfahren eingeflossen sind, sozusagen als "Beifang".
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Belege für Verfassungswidrigkeit aus Parteiprogramm gezogen
01.03.2016 16:20 Uhr
In der Verhandlung geht es nun auch noch einmal darum, ob nicht auch etwaige V-Leute abgeschaltet werden mussten, die zwar nicht im Bundes- oder in Landesvorständen sitzen, aber Delegierte beim Bundesparteitag waren. Hintergrund ist, dass der Bundesrat viele Belege für die Verfassungswidrigkeit aus dem Parteiprogramm zieht. Die Haltung des Bundesrats ist, dass einfache Parteimitglieder und Delegierte keinen Einfluss auf das Parteiprogramm nehmen konnten, weil das Programm vorher von Führungsfiguren vorbereitet wurde. Und da habe es keine V-Leute gegeben. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Historisches Verfahren
01.03.2016 16:19 Uhr
SWR-Kollege Kolja Schwartz berichtet in der tagesschau über die aktuellen Entwicklungen in Karlsruhe.
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Fragen an Bundesratsvertreter
01.03.2016 16:04 Uhr
Jetzt stellen die Richter Fragen an den Bundesratsvertreter. Professor Waldhoff erklärt, dass die V-Leute auf Vorstandsebene abgeschaltet wurden und dass keine verdeckten Ermittler eingesetzt wurden.
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Auskünfte durch Chefs der Sicherheitsbehörden
01.03.2016 16:00 Uhr
Der Bundesrats-Vertreter Waldhoff bietet mehrfach an, dass bei etwaigen Zweifeln an den Abschaltungen der V-Leute oder anderen Verfahrenshindernissen die anwesenden Chefs der Sicherheitsbehörden weitere Auskünfte erteilen können. Hinter den Bundesratsvertretern würden heute im Gericht über 40 hohe Beamte und Behördenleiter sitzen, vor allem aus den einzelnen Verfassungsschutzämtern und Landeskriminalämtern der Bundesländer.
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NPD in Schwächephase?
01.03.2016 15:59 Uhr
Die NPD ist in einer akuten Schwächephase, sagt Heiner Hoffmann, Autor der Dokumentation "Die NPD - Der falsche Feind". Insider und Aussteiger würde eine Partei schildern, die auch intern stark am Boden liege und an Machtspielen und Intrigen scheitere.
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Gibt es Verfahrenshindernisse?
01.03.2016 15:50 Uhr
Es geht weiter mit der Frage, ob Verfahrenshindernisse vorliegen. Vor der Pause war die NPD dran, jetzt äußert sich der Bundesrat. Für den Bundesrat spricht der zweite Vertreter, der Berliner Jura-Professor Christian Waldhoff. Aus Sicht des Bundesrats bestehen keine Verfahrenshindernisse, man habe alle relevanten V-Leute abgeschaltet. Das erste, gescheiterte Verbotsverfahren habe zu einem "Kulturwandel" bei den Sicherheitsbehörden geführt. Waldhoff führt aus, es seien extra Maßnahmen ergriffen worden, um den NPD-Anwalt zu schützen und jegliche Ausspähung auszuschließen. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Auch Besetzungsrügen abgelehnt
01.03.2016 15:45 Uhr
Auch die beiden Besetzungsrügen gegen den Senat insgesamt und gegen die Mitwirkung von Richterin Doris König und Richter Ulrich Maidowski lehnt das Bundesverfassungsgericht ab.
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Begründung der Ablehnung
01.03.2016 15:43 Uhr
Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle begründet die Ablehnung der Befangenheitsanträge: Auch Verfassungsrichter dürften politische Meinungen haben. Und das gelte umso mehr für die Zeit, in der sie noch nicht Verfassungsrichter waren, sondern Politiker. Zur Erinnerung: Die NPD-kritischen Aüßerungen der beiden Verfassungsrichter stammten aus der Zeit, als diese noch Ministerpräsident beziehungsweise Landesinnenminister waren. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Beide Befangenheitsanträge abgelehnt
01.03.2016 15:40 Uhr
Beide Befangenheitsanträge gegen die Richter Huber und Müller werden vom Gericht abgelehnt.
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Verhandlung geht weiter
01.03.2016 15:28 Uhr
Der Verhandlungssaal in Karlsruhe füllt sich wieder. Gleich geht es weiter.
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Begehrter Interviewpartner
01.03.2016 14:04 Uhr
In der Verhandlungspause drängen sich Journalistinnen und Journalisten um den Bundesrats-Vorsitzenden Stanislaw Tillich.
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Mittagspause für alle?
01.03.2016 13:57 Uhr
Der Zweite Senat wird vermutlich nur wenig
Erholung bekommen. Denn er wird jetzt über die verschiedenen Anträge des
NPD-Anwalts Peter Richter beraten. Der hatte zu Beginn der
Verhandlung die Zusammensetzung des Gericht angegriffen:
Der NPD
Anwalt stellte Befangenheitsanträge gegen die Richter Peter Müller und
Peter Huber wegen verschiedener NPD-kritischer Äußerungen, die diese
noch als Politiker gemacht hatten.
Außerdem rügte der NPD-Anwalt die
Besetzung des Gerichts und des gesamten Senats, weil alle Richter nicht
durch den gesamten Bundestag, sondern nur durch den
Richterwahlausschuss als Teilgremium gewählt worden sind.
Bezüglich
der erst im Sommer 2014, also nach Beginn des Verbotsverfahrens Ende
2013, in den Senat gewählten Richter Doris König und Ulrich Maidowski
ist der NPD-Anwalt der Auffassung, dass sie nicht an dem Verfahren
beteiligt sein dürfen, weil er unterstellt, dass schon vor ihrem
Eintritt ins Gericht über die Sache intern beraten wurde und die beiden
also nicht von Anfang an dabei gewesen wären. Die Frage, ob die
Bundesverfassungsrichter auch nur vom Richterwahlausschuss des
Bundestags gewählt werden können, hat das Gericht bereits 2012
entschieden. Auch wenn es an der Entscheidung damals auch Kritik von
Rechtswissenschaftlern gab, ist extrem unwahrscheinlich, dass der
NPD-Anwalt mit diesem Antrag Erfolg haben wird.
(Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Wolfgang Thierse zum NPD-Verbotsverfahren
01.03.2016 13:47 Uhr
"Ich halte die NPD für eine verfassungsfeindliche Partei. Eine Partei, die rassistisch ist, die Demokratie bekämpft, die Angst verbreitet", erklärt der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse im tagesschau24-Interview.
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Verhandlungspause in Karlsruhe
01.03.2016 13:40 Uhr
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist für die Mittagspause unterbrochen. Ab 15.30 Uhr geht es weiter.
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Nachfrage zum Verkehrsunfall
01.03.2016 13:35 Uhr
Berichterstatter Peter Müller weist in der Sache des Verkehrsunfalls (zwischen Verfassungsschützer und Mutter des NPD-Anwalt im Jahr 2012) darauf hin, dass zum Unfallzeitpunkt das NPD-Verfahren noch gar nicht begonnen hatte und der Anwalt dementsprechend auch noch nicht beauftragt gewesen war. Der NPD-Anwalt antwortet, dass der Vorfall für ihn zumindest Zweifel daran weckt, dass er niemals überwacht wurde. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Dokumente nicht ausreichend?
01.03.2016 13:30 Uhr
Anschließend fragt Verfassungsrichter Peter Müller
nach, ob die zahlreichen Behörden-Dokumente, die der Bundesrat
vorgelegt hat, um die Abschaltung der V-Leute zu belegen, aus Sicht von
NPD-Anwalt Richter irrelevant seien. Der NPD-Anwalt antwortet, die
Dokumente seien nicht irrelevant, sie reichten aber nicht für den
"Vollbeweis".
Allerdings ist der wohl auch nicht erforderlich,
Präsident Voßkuhle hatte eingangs darauf hingewiesen, dass man nicht im
Strafverfahren sei. Letztlich wird es darauf ankommen, ab wann das
Gericht sagt: Das reicht uns für die Annahme, dass die Abschaltung der
V-Leute wirklich durchgeführt wurde. (Tobias Sindram,
ARD-Rechtsredaktion)
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Verfassungsrichter Müller schaltet sich ein
01.03.2016 13:22 Uhr
Jetzt schaltet sich Verfassungsrichter und Berichterstatter Peter Müller ein. Es geht darum, dass die NPD- außer zu den Verfahrenshindernissen - zum Vorwurf, ob sie verfassungswidrig sei, inhaltlich noch keine Stellung genommen hat. Aus Sicht von NPD-Anwalt Richter ist die Frage der Verfahrenshindernisse vorrangig zu klären. Der NPD-Anwalt will primär, dass das Verfahren wegen Verfahrenshindernissen eingestellt wird. Wenn das Gericht dem nicht folgt, will er anscheinend einen sogenannten Schriftsatznachlass, also mehr Zeit, um inhaltlich zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der NPD einzugehen. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Nachfrage von Voßkuhle
01.03.2016 13:11 Uhr
Jetzt fragt Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei NPD-Anwalt Peter Richter nach. Es geht inhaltlich darum, inwieweit der NPD-Anwalt wegen der Besorgnis, überwacht zu werden, in seinem Kommunikationsverhalten mit der NPD-Führung beeinträchtigt wurde. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Film- und Fotografierverbot
01.03.2016 13:09 Uhr
Bild- und Tonaufnahmen sind während der laufenden Verhandlung verboten. Das gilt auch für Aufnahmen von vor dem Saal. Der Verhandlungssaal ist vom Gang aus einsehbar, weil er teilweise verglast ist. (Elena Raddatz, ARD-Rechtsredaktion)
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Kommt die NPD mit den Befangenheitsanträgen durch?
01.03.2016 13:00 Uhr
ARD-Korrespondent Frank Bräutigam äußert sich zu den Befangenheitsanträgen der NPD.
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"Vertrauliche Kommunikation" bei der NPD
01.03.2016 12:58 Uhr
Abschließend äußerst sich NPD-Anwalt Richter zur Frage der "vertraulichen Kommunikation" zwischen ihm als Anwalt im Verbotsverfahren und den NPD-Vorständen. Als Anwalt der NPD darf Richter tatsächlich nicht abgehört oder überwacht werden. Denn es gehört zum Recht der NPD auf ein faires Verfahren, dass der Bundesrat nicht die Verteidigungsstrategie der NPD ausspäht. Der Anwalt verweist darauf, dass im November 2012, also bevor er mandatiert wurde, ein saarländischer Verfassungsschützer mit seinen Dienstwagen in den Wagen seiner Mutter fuhr. Darüber hätten schon mehrere Medien berichtet. Nach den Medienberichten hat der zuständige saarländische Verfassungsschutz erklärt, dass der Fahrer und noch ein anderer Verfassungsschützer in anderer Sache unterwegs waren und sich um die Überwachung von Salafisten gekümmert hätten. Der Unfall sei also ein Zufall gewesen. NPD-Anwalt Richter versucht Zweifel beim Gericht daran zu sähen, dass die Vertraulichkeit seiner Kommunikation gewahrt wurde und er doch überwacht wurde. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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"Abschaltung der V-Leute nicht nachvollziehbar"
01.03.2016 12:46 Uhr
NPD-Anwalt Richter kritisiert, dass viele Dokumente, die der Bundesrat den Sicherheitsbehörden vorgelegt hat, geschwärzt wurden. Der Bundesrat hatte in seinen Schriftsätzen immer wieder darauf verwiesen, die Identität der V-Leute schützen zu müssen, weil bei einer Identifizierung durch die NPD schlimme Konsequenzen drohen. NPD-Anwalt Richter sagt, die Schwärzungen seien zu umfangreich.
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NPD-Anwalt zu V-Leute-Problematik
01.03.2016 12:42 Uhr
Der NPD-Anwalt äußert sich zur V-Mann Problematik. Aus seiner Sicht reichen die sogenannten Testate unter anderem der Landesinnenminister nicht aus. Gemeint sind die Erklärungen, dass alle V-Leute in den Bundes- und Landesvorständen der NPD abgeschaltet worden seien. Zum einen verlangt er Testate weiterer Politiker wie der Bundeskanzlerin und der Verteidigungsministerin. Richter bezweifelt außerdem, dass es ausreicht, dass die V-Leute allein aus dem Bundes- und Landesvorständen abgezogen werden, und nicht auch von Delegierten des Bundesparteitags der NPD. Außerdem moniert der NPD-Anwalt, dass in den Erklärungen des Bundesrats und der verschiedenen Sicherheitsbehörden nicht genug zwischen 'angeworbenen' und 'eingeschleusten' V-Leuten unterschieden werde. Aus seiner Sicht sind extra 'eingeschleuste' V-Leute noch problematischer und eine bloße Abschaltung reiche dort nicht aus. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Schlussfolgerungen aus vergangenem NPD-Verfahren
01.03.2016 12:34 Uhr
Aus dem damaligen Urteil ergeben sich zwei wichtige Dinge für das neue Verfahren:
1.
V-Leute in den Führungsgremien der Partei müssen 'abgeschaltet' sein,
das heißt die Zusammenarbeit von Behörden und V-Leuten muss rechtzeitig
vor Stellung des Verbotsantrags beendet worden sein.
2. Das Beweismaterial des Bundesrats muss 'quellenfrei' sein. Das bedeutet, sie müssen ohne V-Leute zustande gekommen sein.
Beides
hat der Bundesrat in seinem Verbotsantrag von Ende 2013 versichert. Auf
Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts hat er im Mai 2015 weitere
Belege nachgelegt. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Problematik V-Leute
01.03.2016 12:20 Uhr
Noch vor der Mittagspause wird jetzt mit dem wichtigsten Punkt des heutigen Tages begonnen: Das Bestehen etwaiger 'Verfahrenshindernisse'. Hier wird es vor allem um die V-Mann-Problematik gehen. Als erster bekommt NPD-Anwalt Peter Richter das Wort. Er verweist auf das 2003 gescheiterte erste NPD-Verbotsverfahren. Damals beendeten die Verfassungsrichter das Verfahren schon vor der mündlichen Verhandlung, weil herauskam, dass es noch V-Leute, also Vertrauenspersonen der Sicherheitsbehörden in den Führungsebenen der Partei gab. Aus Sicht von drei Richtern verstieß das gegen den Anspruch der NPD auf ein faires Verfahren. Das Gericht stellte fest: Das verfassungsgerichtliche Parteiverbot (…) braucht ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit des Verfahrens. Deshalb müssen die staatlichen Stellen rechtzeitig vor Eingang des Verbotsantrags (…) ihre Quellen in den Vorständen einer politischen Partei abgeschaltet haben (…). (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Überblick über die Verhandlungstage
01.03.2016 12:18 Uhr
Die Gliederung für die Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 1., 2. und 3. März 2016 finden Sie im Link.
Mehr zu diesem Thema:
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NPD-Prozessvertreter Andrejewski äußert sich
01.03.2016 12:11 Uhr
Auch der zweite Prozessvertreter der NPD, Michael Andrejewski, äußert sich in einem Eingangsstatement. Der 55-jährige Rechtsanwalt aus Anklam sitzt seit 2006 für die NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, als aktuell einer von fünf Abgeordneten. Außerdem sitzt er für die NPD in einem Kreisrat und im Stadtrat von Anklam. Mit der Äußerung des zweiten NPD-Anwalts enden die anfänglichen Stellungnahmen aller Verfahrensbeteiligten. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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NPD zu Vorwürfen durch Bundesrat
01.03.2016 12:11 Uhr
NPD-Anwalt Richter widerspricht dem Vorwurf des Bundesrats-Prozessvertreters Christoph Möllers, dass sich die NPD nie zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt habe. Man müsse nur in das Parteiprogramm der NPD schauen. Sein Fazit des Verbotsantrags: Das Volk solle ausgetauscht werden, bevor das Volk die Herrschenden austausche. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Statement von NPD-Anwalt Richter geht weiter
01.03.2016 12:02 Uhr
NPD-Anwalt Richter verweist darauf, dass die NPD zu den vielen inhaltlichen Vorwürfen des Bundesrats nicht Stellung genommen hat, weil sie von Anfang an gesagt habe, dass die Voraussetzungen für rein rechtstaatliches Verfahren nicht gegeben seien. Er äußert Verwunderung über den Zeitpunkt des NPD-Verfahrens. Aus seiner Sicht gehe es nicht um präventiven Verfassungsschutz, sondern um den Schutz der herrschenden Parteien. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Zentralrat der Juden zu Verbotsverfahren
01.03.2016 11:58 Uhr
Der Zentralrat der Juden äußerte sich zuversichtlich zum NPD-Verbotsverfahren. "Ich gehe davon aus, dass in dem Prozess das wahre Gesicht dieser menschenverachtenden Partei enthüllt wird", sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. "Die Richter sollten bei diesem Verfahren den Rückhalt der demokratischen Gesellschaft spüren."
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Eingangsstatement der NPD
01.03.2016 11:53 Uhr
Jetzt ist NPD-Anwalt Peter Richter mit seinem Eingangsstatement an der Reihe. Der erst 30-jährige Anwalt der NPD ist auch stellvertretender NPD-Landesvorsitzender im Saarland und gilt - nicht nur in NPD-Kreisen - als exzellenter Jurist. Er hat die NPD auch schon vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten: Zum Beispiel im aus NPD-Sicht erfolglosen Verfahren gegen Bundespräsident Gauck, der im Bezug auf NPD-Anhänger von 'rechten Spinnern' gesprochen hatte. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Juristisches Eingangsstatement
01.03.2016 11:46 Uhr
Für das rechtliche Eingangsstatement gibt Bundesratspräsident Tillich das Wort nun an einen der beiden Prozessvertreter des Bundesrats ab, Christoph Möllers. Der Bundesrat wird von den beiden renommierten Jura-Professoren Christoph Möllers (47) und Christian Waldhoff (50) vertreten. Beide forschen und lehren an der Berliner Humboldt-Universität. Möllers äußert, dass es nie einen guten Zeitpunkt für ein Verbotsverfahren gebe. Kommt das Verfahren sehr früh gegen eine noch kleine Partei, scheine es überzogen. Kommt es spät, wenn eine Partei schon stark ist, drohe der Vorwurf, man wolle den politischen Gegner ausschalten. Die NPD bestehe seit vielen Jahrzehnten. Von ihr habe es noch nicht einmal ein Lippenbekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gegeben. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Stellungnahmen des Bundesrats
01.03.2016 11:28 Uhr
Bundesratspräsident Stanislaw Tillich hat nun das Wort. Die NPD sei eine rassistische und demokratiefeindliche Partei, stellt er fest. "Die NPD verachtet unsere Demokratie." (Elena Raddatz, ARD-Rechtsredaktion)
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Tillich: Vorwurf des "biologistischen Rassismus" an NPD
01.03.2016 11:27 Uhr
Jetzt folgt das Eingangsstatement des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, der als aktueller Bundesratspräsident den Bundesrat vertritt, der den Verbotsantrag gestellt hat. Er wirft der NPD 'biologistischen Rassismus' vor. Tillich zitiert aus NPD-Materialien, wonach andere Rassen immer Fremdkörper blieben. Die NPD arbeite darauf hin, die demokratische Grundordnung zu beseitigen. Der Bundesrat habe es sich dennoch nicht leicht gemacht mit dem NPD-Verbot. Durch ein Verbotsverfahren würden sich nicht die Auffassungen der Mitglieder ändern. Tillich verweist unter anderem darauf, dass die NPD aber an der Parteifinanzierung teilnimmt und weitere Parteiprivilegien genießt. Er verweist darauf, dass im Falle eines Parteienverbots auch Nachfolgeorganisationen verboten würden. Damit begegnet er der häufig geäußerten Kritik, dass ein Verbot gar nichts bringe, weil die verbotenen Parteimitglieder sich sofort anders organisieren würden. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Richter Müller äußert sich zu Befangenheitsantrag
01.03.2016 11:14 Uhr
Auch der ebenfalls wegen des Anscheins der Befangenheit von der NPD abgelehnte Richter Peter Müller bestätigt, dass alle zitierten Äußerungen gegen ihn stimmen. Auch Müller hält sich offensichtlich nicht für befangen. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Unser Team in Karlsruhe
01.03.2016 11:10 Uhr
Elena Raddatz und Tobias Sindram von der ARD-Rechtsredaktion liefern uns alle wichtigen Informationen rund um den ersten Verhandlungstag in Karlsruhe.
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Richter Huber äußert sich zu Befangenheitsantrag
01.03.2016 11:08 Uhr
Richter Huber äußert sich kurz zu dem gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag. Er bestätigt die von ihm zugeschriebenen Zitate und verweist darauf, dass er diese Äußerungen noch als Minister gemacht hat, in Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben. Außerdem sagt er, dass er die damaligen Akten des Thüringer Verfassungsschutzes nicht kenne. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Einwand der NPD gegen spätere Beratung
01.03.2016 11:04 Uhr
NPD-Anwalt Richter kritisiert, dass der Senat erst in der Mittagspause über die Anträge beraten will. Präsident Voßkuhle bleibt aber dabei, nachdem er noch einmal die übrigen Richter angeschaut hat. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Beratungen in der Mittagspause
01.03.2016 11:01 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht will nicht sofort über die Einwände der NPD beraten, sondern erst in der Mittagspause.
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NPD begründet Antrag wegen Zusammensetzung des Senats
01.03.2016 10:57 Uhr
Jetzt begründet der NPD-Anwalt seinen dritten Antrag gegen die Zusammensetzung des Zweiten Senats. Der gesamte Zweite Senat mit acht Richtern sei nicht ordnungsgemäß besetzt. Er argumentiert damit, dass nach dem Grundgesetz der Bundestag die Bundesverfassungsrichter wählen müsse, und nicht nur der Richterwahlausschuss, in dem nur ein Teil der Bundestagsabgeordneten sitzen. Die Frage, ob der Richterwahlausschuss ausreicht, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings schon 2012 in einer Entscheidung bejaht. (Tobias Sindram, ARD Rechtsredaktion)
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Der Weg zum NPD-Verbotsverfahren
01.03.2016 10:50 Uhr
Seit Jahrzehnten kocht das Thema NPD-Verbot in gewissen Abständen hoch, der Weg vom Antrag der Bundesländer zur heutigen Eröffnung der Hauptverfahrens in Karlsruhe war lang. Christoph Kehlbach gibt einen Überblick über die wichtigsten Etappen.
Mehr zu diesem Thema:
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NPD begründet weiter
01.03.2016 10:50 Uhr
Jetzt begründet der NPD-Anwalt Richter, warum aus seiner Sicht die Richter Doris König und Ulrich Maidowski nicht an dem Verfahren teilnehmen dürfen. Die beiden Richter sind erst seit Sommer 2014 am Bundesverfassungsgericht. Der NPD-Anwalt zitiert eine Gesetzesnorm, nach der nach Beginn der Beratung neue Richter nicht mehr zu einem laufenden Verfahren hinzutreten dürfen. Der NPD-Anwalt argumentiert, dass die interne Beratung vor der Ernennung der Richterin König und des Richters Maidowski begonnen haben müsse. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Was passiert nun mit den Befangenheitsanträgen?
01.03.2016 10:46 Uhr
Über die Befangenheitsanträge müssen die übrigen Richter des Senats entscheiden, gegen die kein Antrag gestellt wurde. Spannend ist die Frage, wann das Gericht entscheiden wird. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, in dem das Verfahren geregelt ist, sagt nichts dazu, ob über den Befangenheitsantrag sofort entschieden werden muss. Das Gericht könnte die Verhandlung unterbrechen. Vor der Entscheidung über den Antrag müssen die betroffenen Richter aber erstmal gegenüber ihren Kollegen zum Vorwurf der Befangenheit Stellung nehmen - außer, der Befangenheitsantrag ist so abwegig, dass er als 'rechtsmissbräuchlich' angesehen wird. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Befangenheitsantrag gegen Richter Müller
01.03.2016 10:43 Uhr
Jetzt kommt der NPD-Anwalt zur Begründung des Befangenheitsantrags gegen Richter Peter Müller. Zum Hintergrund: Bevor Müller Verfassungsrichter wurde, war der CDU-Politiker von 1999 bis August 2011 Ministerpräsident im Saarland. Als Politiker hat sich Müller damals sehr kritisch über die NPD geäußert. NPD-Anwalt Peter Richter zitiert unter anderem aus einem Interview mit der Berliner Zeitung Peter Müllers von November 2000. Damals sagte Müller als Ministerpräsident: "Es ist auch unstreitig, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und rassistische Inhalte vertritt. Das Gedankengut der NPD finde ich Ekel erregend. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Parteiverbotsverfahren
01.03.2016 10:41 Uhr
Einen Überblick über vergangene Parteiverbotsverfahren liefert SWR-Kollege Kolja Schwartz.
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Begründung der Befangenheitsanträge
01.03.2016 10:27 Uhr
Jetzt begründet NPD-Anwalt Peter Richter die Befangenheitsanträge gegen Richter Peter Huber, der vor seiner Ernennung als Bundesverfassungsrichter 2011 ein Jahr lang Innenminister in Thüringen war. Unter anderem führt er einen Zeitungsartikel an, in dem Huber noch als Innenminister, argumentiert hatte, die NPD könnte möglicherweise auch ohne vorheriges Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zumindest von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Richter Müller habe sich als Innenminister für ein Verbot der NPD stark gemacht. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Maas: "Karlsruhe wird uns Kampf gegen Rechts nicht abnehmen"
01.03.2016 10:21 Uhr
Bundesjustizminister Heiko Maas hat das NPD-Verbotsverfahren als wegweisend bezeichnet. "Über eines sollten wir uns allerdings sehr klar sein: Das Bundesverfassungsgericht wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen Rechts nicht abnehmen - egal wie das Verfahren ausgeht", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Es bleibe eine Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft, klare Haltung gegen radikale Hetze zu zeigen.
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NPD hat Befangenheitsanträge gestellt
01.03.2016 10:18 Uhr
Die NPD hat wie erwartet Befangenheitsanträge gestellt: Die Richter Peter Müller und Peter Huber werden wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Insgesamt rügt die NPD auch die Besetzung des gesamten Senats, weil die Richter nicht von Bundestag gewählt worden seien, sondern nur vom Richterwahlausschuss, also einem Teil des Bundestags. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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Bundesratspräsident Tillich: Sind gut vorbereitet für NPD-Verfahren
01.03.2016 10:11 Uhr
Bundesratspräsident Stanislaw Tillich hat die
Notwendigkeit eines Verbots der rechtsextremen NPD unterstrichen. Die
NPD sei eine verfassungsfeindliche, zutiefst aggressive,
menschenverachtende Partei, die durch ihr Programm und ihre Handlungen
das System infrage stelle, sagte der sächsische Ministerpräsident
unmittelbar vor Beginn des Verfahrens. Was die Problematik der
sogenannte
V-Leute angehe, seien Lehren aus dem gescheiterten Verfahren 2003
gezogen worden. "Wir sind gut vorbereitet, die letzten zwei Jahre sind
intensiv genutzt worden", sagte Tillich.
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Parteiverbotsverfahren sind Ausnahmeverfahren
01.03.2016 10:08 Uhr
Parteiverbotsverfahren sind Ausnahmeverfahren. Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt erst das vierte Mal, dass es zu einem Parteiverbotsverfahren kommt. 1952 verbot das Bundesverfassungsgericht die nazistische „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), 1956 dann „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Das dritte und bisher letzte Verbotsverfahren war das 2003 gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD. Damals beendeten die Verfassungsrichter das Verfahren wegen der V-Mann Problematik schon vor der mündlichen Verhandlung
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Befangenheitsantrag bis Beginn der mündlichen Verhandlung
01.03.2016 10:06 Uhr
Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle führt nun mit einem Eingangsstatement in die Verhandlung ein und wird anschließend kurz die Anwesenheit aller Beteiligten feststellen. Spannend ist, ob die NPD einen Befangenheitsantrag gegen einige Richter stellen wird, zum Beispiel weil sie sich vor ihrer Ernennung als Richter negativ über die NPD geäußert haben. Ein solcher Antrag muss spätestens bis zu Beginn der mündlichen Verhandlung gestellt werden, das heißt bis Gerichtspräsident Voßkuhle die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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NPD will Befangenheitsanträge stellen
01.03.2016 10:06 Uhr
Der Anwalt der NPD, Peter Richter, hat nur wenige Minuten vor Prozessbeginn bestätigt: Die NPD stellt Befangenheitsanträge gegen die Verfassungsrichter Peter Müller und Peter Huber. Außerdem rügt die NPD die Besetzung des Gerichts. (Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion)
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ARD-Sondersendung zur Verhandlung
01.03.2016 10:01 Uhr
In einer Sondersendung berichtet Das Erste live vom Prozessauftakt und liefert die wichtigsten Hintergründe zum Verfahren.
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Presse muss Saal verlassen
01.03.2016 09:58 Uhr
Die Presse muss in Karlsruhe nun den Verhandlungssaal verlassen. Das heißt: In wenigen Minuten wird die Verhandlung eröffnet. Unsere Kollegin Elena Raddatz und unser Kollege Tobias Sindram von der ARD-Rechtsredaktion liefern uns nun aus dem Pressesaal alle wichtigen Informationen für diesen Liveblog.
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Reichen drei Verhandlungstage?
01.03.2016 09:53 Uhr
Gleich geht es los. Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt. Je nach Verlauf könnten es auch noch mehr werden. "Das ist die absolute Ausnahme am Bundesverfassungsgericht, die meisten Fälle werden gar nicht mündlich verhandelt. Und wenn verhandelt wird, dann normalerweise nur einen Tag lang", informiert unser Kollege Tobias Sindram, ARD-Rechtsredaktion.
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Hohe Sicherheitsvorkehrungen
01.03.2016 09:50 Uhr
Die Sicherheitsmaßnahmen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind stärker als an anderen Verhandlungstagen, berichtet unsere Kollegin Elena Raddatz, ARD-Rechtsredaktion.
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Sendebereit in Karlsruhe
01.03.2016 09:47 Uhr
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NPD-Vertreter am Bundesverfassungsgericht eingetroffen
01.03.2016 09:38 Uhr
NPD-Anwalt Peter Richter hat sich vor Beginn des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Partei siegessicher gezeigt. "Es kommt nicht darauf an, was der Bundesrat behauptet", sagte er in Karlsruhe vor Journalisten. "Wir müssen nicht beweisen, dass wir nicht verfassungswidrig sind." Wenn man der NPD mit dem Verfahren eine Bühne biete, dann werde sie sie auch entsprechend nutzen.
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FAQ zum NPD-Verbot
01.03.2016 09:18 Uhr
Die Knackpunkte des Verfahrens erklärt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Sein Text beantwortet alle rechtlichen Fragen rund um das Verbot von Parteien und erklärt die Besonderheiten des aktuellen Verfahrens.
Mehr zu diesem Thema:
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Thema V-Leute im Mittelpunkt des heutigen Verhandlungstags
01.03.2016 09:13 Uhr
Frank Bräutigam, SWR, zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens aus Karlsruhe
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Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe
01.03.2016 09:12 Uhr
Ab 10 Uhr verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Mit Spannung wird erwartet, ob die Politik diesmal rechtzeitig alle Hindernisse aus dem Weg geräumt hat. Ein erster Verbotsanlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte. Beantragt hat das Verbot der Bundesrat.