Schon genug für heute mit den Denkbeulen des Sächsischen Verfassungsschutzes? Einen haben wir heute noch. Es schwebt ja da der bis heute nicht aufgeklärte Fall des Anschlags auf die Leipziger Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) im Raum. Bis heute hat sich niemand zu dem Anschlag bekannt. Nur der Sächsische Verfassungsschutz posaunte schon mal raus, wer's gewesen sein soll: die Antifa natürlich.
Da fühlt man sich an das jahrelange und teure Bemühen der sächsischen Ermittler erinnert, einer dubiosen „Sportgruppe Antifa“ auf die Schliche zu kommen – bis via „Spiegel“ bekannt wurde, dass sich die „Sportgruppe“ während der Ermittlungen regelrecht in heiße Luft aufgelöst hat.
Aber wenn es um Verdächtige geht, ist das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz augenscheinlich nicht zu halten. Am 8. Januar berichtete die LVZ mit breiter Brust „Antifa soll Anschlag auf Justizminister Gemkow in Leipzig verübt haben“.
Die Quelle? – Wieder eine der seltsamen Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz, diesmal eine vom 21. Dezember 2015 mit Bezug auf die Versammlungen in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz, wo ja dann bekanntlich ein striktes Versammlungsverbot verhängt wurde. Aber begründet wurde das auch mit einer Einschätzung des Verfassungsschutzes, in der unter anderem wohl stand: „Mit dem Anschlag auf die Wohnung des Justizministers […] erreichte die Gewalt der Leipziger Antifa eine neue Dimension.“
Ein Satz, der der Linken Abgeordneten Kerstin Köditz dubios vorkam. Sie kommentierte den Vorgang mit den Worten: „Während die zuständigen Behörden bislang keine Tatverdächtigen finden konnten, zaubert nun der ‚Verfassungsschutz‘ die vorgebliche Erkenntnis aus dem (Schlapp-)Hut, dass es ‚die‘ Antifa gewesen sei. – Es spricht Bände, dass diese millionenteure Behörde bislang keinerlei Belege vorzeigen kann. Richtigerweise verweist ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig die Behauptungen des Geheimdienstes ins Reich der „Mutmaßungen und Spekulationen“. Mit der pauschalen Unterstellung, es handle sich um einen Anschlag ‚der Leipziger Antifa‘, trägt das LfV aktiv und weit jenseits seiner Befugnisse zu einer Diffamierung und Kriminalisierung des Antifaschismus bei.“
Aber vielleicht wusste ja der Innenminister mehr, meinte Köditz, und fragte ihn einfach mal. Keine ganz bequeme Frage, denn wie soll der Dienstherr erklären, warum der Verfassungsschutz mit einem Begriff arbeitet, den es nicht einmal im Beobachtungsauftrag des LfV gibt? – Markus Ulbig: „Das LfV Sachsen sammelt keine Erkenntnisse über Aktivitäten der ‚Antifa‘. Der von der Allgemeinheit verwendete Begriff ‚Antifa‘ bezeichnet vielmehr eine Bewegung, in der ein Spektrum von Nichtextremisten bis hin zu gewaltbereiten linksextremistischen Autonomen aktiv ist. Der Beobachtungsauftrag des LN Sachsen erstreckt sich ausschließlich auf die extremistischen Personen.“
Aber warum verwendet das LfV dann diesen Begriff?
Ulbigs Antwort ist dazu sehr erhellend, denn eigentlich sagt er indirekt, dass der Verfassungsschutz falsche Behauptungen aufgestellt hat – aufbauend auf Mutmaßungen, die das Amt nicht begründen kann.
Ulbig: „Bei der Stellungnahme des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen handelte es sich nicht um eine ‚Behauptung‘, sondern um eine auf der Grundlage der vorliegenden Anhaltspunkte erstellte Einschätzung. Die Sammlung und Auswertung von Informationen sowie auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber gehört im Falle des Vorliegens von tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu den sich aus dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) ergebenden Aufgaben des LfV Sachsen.“
Nur kann auch Ulbig nicht belegen, dass man es bei der Feststellung mit „tatsächlichen Anhaltspunkten“ zu tun hat, was immer das sein soll. Im ganzen Strafrecht gibt es so einen Begriff nicht. Entweder hat man Indizien – dann gehört das an die Polizei gemeldet. Oder man hat Beweise, die von der Polizei verifiziert wurden – dann geht der Klumpatsch an die Staatsanwaltschaft und es wird Anklage erhoben.
Was der Verfassungsschutz aber macht, ist öffentliche Denunziation aufgrund von „Anhaltspunkten“.
„Im vorliegenden Fall sprachen sowohl Vorgehensweise als auch Zielobjekt des Anschlags für einen linksextremistischen Hintergrund der Tat“, meint Ulbig. „Zum einen sehen Linksextremisten in dem Sächsischen Staatsminister der Justiz einen Repräsentanten des ihnen verhassten ‚Repressionsapparates‘. Darüber hinaus ist er Mitglied der CDU, deren drei Leipziger Büros bereits im linksextremistischen Leipziger ‚Aufruf zur Gewalt‘ vom 17. Dezember 2014 als Ziele genannt wurden. (…) Die Vorgehensweise bei der Tat entspricht früheren ähnlichen Straftaten, zu denen Linksextremisten sich bekannt haben. Zwar verfasste die linksextremistische Szene anders als in anderen Fällen hinsichtlich dieses Anschlags bislang kein Selbstbezichtigungsschreiben o. Ä. Dennoch sprachen nach dem Vorgenannten alle Anhaltspunkte für einen linksextremistischen Hintergrund der Tat.“
Heißt im Klartext: Man hat die Vermutung, dass es Linksextremisten gewesen sein könnten. Mehr nicht. Dass es auch Kriminelle aus der rechten Ecke gewesen sein könnten, scheint zumindest für den sächsischen Verfassungsschutz unvorstellbar.
Ulbig zumindest weiß, dass man eigentlich noch gar nichts weiß: „Selbstverständlich ist im Ergebnis der noch laufenden Ermittlungen auch ein anderer Tathintergrund nicht völlig ausgeschlossen.“
Insofern ist es schon sehr peinlich, wenn das ihm unterstellte Landesamt für Verfassungsschutz trotzdem einen Täter benennen kann und das auch noch öffentlich tut. Das Amt hat also eindeutig den Rahmen seiner Kompetenzen überschritten. Für gewöhnlich nennt man so etwas Verleumdung und Vorverurteilung.
Denn auch in diesem Fall gilt – wie bei allen Straftaten – das, was Ulbig auf Köditz‘ letzte Frage zugeben muss, wie die „Antifa“ eigentlich einfach als „linksextrem“ eingeschätzt werden kann. Ulbig: „Erkenntnisse über strafrechtlich relevante Aktivitäten der ‚Antifa‘ insgesamt liegen dem LfV Sachsen somit nicht vor. Hinweise auf durch einzelne extremistische Personen begangene Straftaten werden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, an die Ermittlungsbehörden weitergegeben.“
Was ja wohl heißt: Wenn der Verfassungsschutz nichts weiß, posaunt er es in die Welt. Und wenn er was weiß, gibt er es still und höflich an die Ermittlungsbehörden weiter. Dann teilt in der Regel die Staatsanwaltschaft mit, dass sie aktiv wurde. Aber nun? Was macht man mit einer Behörde, die Dinge in die Welt setzt, die sie nicht beweisen kann?