Beeinträchtigt das Datenleck bei der Leipziger Polizeidirektion auch die Ermittlungen zu dem Angriff rechtsradikaler Hooligans auf Connewitz? Müssen Opfer und Zeugen nun fürchten, dass ihre Aussagen aus Vernehmungen mit Klarnamen direkt an die rechtsextreme Szene abfließen? Immerhin war am Montag im Vorfeld der Legida-Demo ein internes Dokument über die Kontrolle gewaltbereiter Linksautonomer bei Grimma auf noch ungeklärte Weise in die Hände der NPD gelangt – mit den vollständigen Namen der Tatverdächtigen (die LVZ berichtete).
Eine ähnliche Panne sei bei den aktuellen Ermittlungen nach der Randale in Connewitz ausgeschlossen, versicherte gestern Polizeisprecher Andreas Loepki auf Anfrage. Die Ermittlungsverfahren seien inzwischen vom Operativen Abwehrzentrum (OAZ) zur Aufklärung extremistischer Straftaten übernommen worden, erklärte er. Dadurch habe von vornherein nur noch ein sehr begrenzter Personenkreis Zugang zu den einzelnen Vorgängen. Zudem könnten Dokumente mit dem Marker „Dienststelle“ oder sogar „Persönlich“ versehen werden. Damit würde der Kreis der Zugriffsberechtigten noch weiter eingeschränkt.
Im Fall der Verkehrskontrolle der Linksextremisten am Montag im Muldental, bei der unter anderem ein Teleskopschlagstock, Funkgeräte, eine Gasdruckpistole, GPS-Störsender, Reizstoffsprühgeräte und eine schusssichere Weste gefunden worden waren, hatte hingegen, wie berichtet, grundsätzlich jeder Beamte innerhalb der Polizeidirektion Zugriff. Auf Veranlassung des Landeskriminalamtes soll jetzt die Auswertung der Protokolldaten den NPD-Maulwurf in der Behörde outen. Es sei ein einzelner Beamter gewesen, der den Vorgang vom Computermonitor abfotografiert und die Aufnahme unberechtigt weitergegeben hat, so Loepki. Neben einem Strafverfahren wegen Geheimnisverrats komme auf den Polizisten ein Disziplinarverfahren zu.
Nach Abstimmung mit dem sächsischen Innenministerium hat die Polizei gestern die Zahl der tatverdächtigen Hooligans nach oben korrigiert. Demnach seien insgesamt 226 Gewalttäter festgesetzt worden, gegen die wegen schweren Landfriedensbruch ermittelt wird. Zunächst war von 211 die Rede. Ferner wurden im Zuge des Neonazi-Angriffs auf das linksalternative Viertel 57 Straftaten, unter anderem wegen Verstößen gegen das Versammlungs-, Waffen-, Sprengstoff- und Betäubungsmittelgesetz registriert. Fünf Beamte wurden bei dem Polizeieinsatz verletzt.