(Leipzig) Insolvenzverschleppung: Rechtsextremes Duo zu Geldstrafen verurteilt

Erstveröffentlicht: 
01.10.2015

Das Amtsgericht hat am Donnerstag zwei Rechtsextremisten aus dem Leipziger Umland wegen Insolvenzverschleppung zu Geldstrafen verurteilt. Der Kampfsportler Benjamin Brinsa (26) und der Geschäftsmann Thomas Persdorf (43) sind gemeinschaftliche Geschäftsführer des Kleinunternehmens A&B Service UG. Auf dem Papier liefen die Geschäfte allerdings nicht besonders gut. Nicht bezahlte Bußgelder führten schließlich zu der Anklage.

 

Beide Angeklagte sind in der regionalen rechten Szene bekannte Größen. Brinsa entstammt der Hooligan-Szene und steigt regelmäßig bei MMA-Veranstaltungen in den Käfig. Persdorf ist Gründer des Rechtsrocklabels „Front Records“. Wenngleich der Unternehmer dessen Geschäfte nicht mehr selbst führt, so sind Plattenschmiede und ein angeschlossener Versandhandel weiterhin auf einem Grundstück im Wurzner Ortsteil Falkenhain ansässig, das Persdorf anteilig besitzt.

 

Vor fünf Jahren gingen der Kampfsportler und der Plattenproduzent eine Geschäftsbeziehung ein. Zusammen mit ihren Partnern Jörg W. und Paul F. stampften sie die A&B Service UG aus dem Boden. Die Firma, die an gleicher Adresse wie der Front-Records-Versand ansässig ist, wurde zeitweilig im Impressum der „Aryan Brotherhood Germany“ sowie eines verlinkten Webshops genannt. Beide Angebote existieren nicht mehr. Gegenstand des Unternehmens sollte laut dem Registereintrag der Handel und Verleih von Zweikrafträdern, Baudienstleistungen, Handel mit Textilien und Merchandise, Eventorganisation, Personalservice und Sportmanagement sein.

 

Nach Angaben im Bundesanzeiger liefen die Geschäfte zu keiner Zeit besonders rosig. Der Jahresabschluss weist für 2012 eine Bilanzsumme über 507,56 auf. Exakt die gleiche Summe bilanziert der Jahresabschluss für das Vorjahr. Nennenswerte Umsätze, die auf einen regen Geschäftsbetrieb schließen ließen, tauchen in beiden Bilanzen nicht auf. Welchem Zweck die Firmengründung tatsächlich diente, bleibt unklar.

 

Umso obskurer erscheint die Tatsache, dass Brinsa bis heute im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen ist. Immerhin kostete den Kampfsportler die Liason mit Persdorf im Frühjahr 2012 einen lukrativen Auftritt bei der Essener MMA-Gala „Respect 7“. Im Folgejahr entging dem Wurzner ein Kontrakt mit der US-Profiserie UFC. Grund waren abermals seine Verstrickungen in rechte Netzwerke.

 

Wegen verspätet eingereichter Jahresabschlüsse ist die Justiz auf die A&B Service UG aufmerksam geworden. Bußgeldbescheide des Bundesamts für Justiz summierten sich binnen eines Jahres auf rund 21.000 Euro. Die Zahlen in den Jahresabschlüssen lassen annehmen, dass das Unternehmen keinesfalls in der Lage ist, die Summe aufzubringen.

 

Im Mai 2012 zeigten die erheblich vorbestraften Geschäftsführer dem Amtsgericht zwar die Zahlungsunfähigkeit an. „Wir teilen mit, dass dieses Schreiben kein Insolvenzantrag ist“, erwiderte die Insolvenzabteilung. Ein formal korrekter Antrag erreichte das Gericht erst im Juli 2015. Deutlich zu spät. Amtsrichter Marcus Pirk verurteilte Persdorf zur Zahlung von 2.100 Euro. Brinsa soll an die Staatskasse 1.800 Euro überweisen. Interessanterweise machten beide Angeklagten keinerlei Angaben zu ihren Einkünften. Offensichtlich spekulierte das Duo, das Gericht würde sich zu ihren Gunsten verschätzen. Die Verteidiger Arndt Hohnstädter und Ines Große hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.