Urteil vom Bundesverfassungsgericht: "Fck Cps" muss nicht strafbar sein

Erstveröffentlicht: 
28.04.2015

Eine Frau aus Niedersachen erhielt eine Anzeige wegen Beleidigung: Sie hatte mal ein T-Shirt, mal einen Anstecker mit der Aufschrift "Fck Cps" getragen. Polizisten fühlten sich verunglimpft und erhielten Recht. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil nun auf.

 

Die meisten Menschen dürfte es kaltlassen, wenn sie die Buchstaben "Fck Cps" auf Ansteckern lesen. Dass das als Abkürzung für "Fuck Cops" gilt, ist zwar naheliegend, aber nicht unbedingt allgemein bekannt. Polizisten fühlen sich durch den Spruch jedoch persönlich angegriffen. Dabei kann "Fck Cps" vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.

 

Demnach muss sich eine Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehen, damit eine Verurteilung erfolgen kann. Die Verfassungshüter in Karlsruhe hoben mit ihrer Entscheidung die Verurteilung einer Jugendlichen auf, die wegen Polizistenbeleidigung verurteilt worden war.

 

Die Frau aus Niedersachsen hatte ein T-Shirt mit der betreffenden Aufschrift getragen und war deswegen von der Polizei verwarnt worden. Als die Beamten sie erneut erwischten, dieses Mal mit einem Anstecker, erhielt sie eine Anzeige wegen Beleidigung. Ein Jugendrichter verurteilte sie zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

 

Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen, befanden die Richter nun. Der Aufdruck bringe eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Die Polizisten, die die Jugendliche mit dem Anstecker antrafen, könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.

 

Bei solchen Vorwürfen gehe es meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs, betonten die Richter. Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer "personalisierenden Zuordnung", die hier nicht ersichtlich sei.

 

kis/jur/AFP