Kein Platz für Polizeigewalt in Göttingen und überall: Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) auflösen!
Abschiebungen blockieren ist legitim! Keine Verschleppung von Menschen ins Elend!
Kommt zur Kundgebung am 10.4.2015 | 18 Uhr | Gänseliesel!
Am 10. April 2015 jährt sich die Eskalation der Polizeigewalt bei einer versuchten Abschiebung im Neuen Weg, die am 10. April letzten Jahres Aufsehen und Erschütterung über Göttingen hinaus auslöste. Diese Kundgebung am Jahrestag des Einsatzes soll zeigen, dass die Ereignisse des letzten Jahres nicht vergessen sind! Es darf kein einfaches "Weiter so" geben, vielmehr müssen Konsequenzen gezogen werden! Bei dem brutalen Versuch, die Abschiebung des somalischen Geflüchteten Abidwaali S. durchzusetzen, verletzte die Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mehr als ein Dutzend Menschen durch Faustschläge, Schmerzgriffe und den Einsatz von Pfefferspray in einem Treppenhaus. Mehrere Menschen erlitten Bissverletzungen durch Polizeihunde. Es war nicht der erste überzogene Gewalteinsatz der für ihr unverhältnismäßiges Agieren bekannten Göttinger BFE. 50 politische Gruppierungen und zahlreiche Einzelpersonen fordern seitdem in einem Offenen Brief die Abschaffung dieser Einheit.
Die BFE muss endlich aufgelöst werden!
Angeklagt wurden (bisher) aber nicht die übergriffigen Polizeibeamt*innen, sondern Aktivist*innen, die sich der Abschiebung in den Weg gestellt hatten. Der Versuch der nachträglichen Legitimierung des Gewalteinsatzes ist aber bereits jetzt als gescheitert anzusehen, obwohl noch 3 Anklagen gegen Blockierer*innen ausstehen. Drei Verurteilungen wegen angeblicher Beamtenbeleidigung stehen zwei Freisprüche für Menschen gegenüber, denen Widerstand und versuchte bzw. fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wurde. Das ist zu wenig, um einen Einsatz mit zahlreichen verletzten Demonstrant*innen zu rechtfertigen!
Die Kriminalisierung der Blockierer*innen muss umgehend beendet werden!
Wir fordern Konsequenzen für die verantwortlichen Beamt*innen und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht!
Weiterhin anhängig sind zwei Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz. Eine Person, die bei dem Einsatz bewusstlos geschlagen wurde, klagt gegen den unverhältnismäßigen Gewalteinsatz. Eine somalische Geflüchtete mit ihrem zu diesem Zeitpunkt dreijährigen Kind klagt wegen der Verletzung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die BFE drang nicht nur durch ihre Parterrewohnung in das Haus ein, sondern sie schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose Menschen durch das Fenster des Kinderzimmers hinaus, indem sich sowohl Mutter als auch Kind zu dieser Zeit befanden. Sie mussten das traumatisierende Geschehen mit ansehen; psychologische Hilfe wurde ihnen später nicht angeboten. Es hat sich auch bisher noch keine der verantwortlichen Personen bei ihnen dafür entschuldigt.
Die Polizei muss die Unverhältnismäßigkeit dieses Einsatzes endlich zugeben!
Ebenso wie die unverhältnismäßige Polizeigewalt muss aber auch ihr Anlass in den Fokus genommen werden: Der Versuch, einen Menschen nach Italien abzuschieben, wo ihm Obdachlosigkeit und mangelnde medizinische Versorgung gedroht hätten. Schuld daran sind die sogenannten Dublin-Verordnungen, mit denen sich Deutschland aus der humanitären Pflicht stiehlt. Abidwaali S. begab sich nach der verhinderten Abschiebung in ein Kirchenasyl, mittlerweile wurde sein Asylverfahren nach Deutschland gezogen und er wird hier ein Bleiberecht erhalten. Ohne das entschlossene Engagement der Abschiebegegner*innen wäre er heute in Italien und müsste vermutlich auf der Straße leben. Dieses Schicksal droht noch immer vielen weiteren Menschen.
Wir fordern die Abschaffung der Dublin-III-Verordnung und ein Ende der Abschiebungen!