Aggressive Neonazis und unfähige Justiz in Eisenhüttenstadt

Angriff von NPD'lern am 3.08.2013 in Eisenhüttenstadt

INFORIOT Am heu­ti­gen Don­ners­tag wurde vor dem Amts­ge­richt Eisen­hüt­ten­stadt gegen drei bekannte Neo­na­zis wegen eines Angriff auf Gegendemonstrant*innen im Som­mer 2013 ver­han­delt. Etwa 20 Neo­na­zis unter­stüt­zen die Ange­klag­ten und bedroh­ten Zeug*innen und Unterstützer*innen der Neben­klage. Am Ende endete das Ver­fah­ren in einem Vergleich.

 

Am 3. August 2013 wollte die NPD eine ras­sis­ti­sche Kund­ge­bung unmit­tel­bar vor der zen­tra­len Auf­nah­me­stelle für Asyl­su­chende (ZAST) in Eisen­hüt­ten­stadt abhal­ten. Antifaschist*innen aus der Region orga­ni­sier­ten eine Gegen­kund­ge­bung. Diese wurde damals unmit­tel­bar beim Ein­tref­fen der NPD von drei bekann­ten Neo­na­zis, u.a. dem dama­li­gen Gube­ner Kom­mu­nal­po­li­ti­ker Mar­kus Noack, ange­grif­fen. Heut fand der Pro­zess vor dem zustän­di­gen Amts­ge­richt in Eisen­hüt­ten­stadt statt. Drei der ange­grif­fe­nen Antifaschist*innen ver­folg­ten den Pro­zess als Neben­klä­ger. Die drei Ange­klag­ten Alex­an­der Kevin P., Andy Sch. und Mar­kus Noack wur­den eben­falls durch Anwälte ver­tre­ten, dar­un­ter zwei, die schon in der Ver­gan­gen­heit Neo­na­zis ver­tre­ten haben.

 

Bedro­hung durch Neo­na­zis vor und im Gerichts­saal
Vor dem Gerichts­ge­bäude ver­sam­mel­ten sich am mor­gen etwa 20 Neo­na­zis, die als Unterstützer*innen ange­reist waren. Beim Ein­tref­fen von Antifaschist*innen wur­den diese zugleich bedroht. Selbst den Anwält*innen der Neben­klage wurde der Ein­lass durch die sehr aggres­siv auf­tre­tende Gruppe zunächst ver­wehrt. Die bei­den Jus­tiz­be­am­ten wirk­ten sicht­lich über­for­dert und schrit­ten nicht ein. Bei den Ein­lass­kon­trol­len wur­den dann meh­re­ren Neo­na­zis Pfef­fer­sprays abge­nom­men. Im Gerichts­saal gin­gen die Bedro­hun­gen wei­ter. Beim Ver­such alle Plätze zu beset­zen und auch immer wie­der wäh­rend der lau­fen­den Ver­hand­lung wur­den die weni­gen Antifaschist*innen, die eben­falls Platz im Saal fan­den, bedrängt und belei­digt. Auch hier fiel ein Ein­schrei­ten durch die Jus­tiz­be­am­ten aus.

 

Unfä­hige Jus­tiz lässt Nazis milde davon kom­men.
Gleich zu Beginn des Pro­zess war klar, dass es kein gerech­tes Urteil geben wird. Vor der Ver­hand­lung schlug der ver­ant­wort­li­che Staats­an­walt den Ange­klag­ten einen Deal vor, den diese akzep­tier­ten. Sie gestan­den ihre Schuld ein und wur­den zu gemein­schaft­lich gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung im min­der­schwe­ren Fall ver­ur­teilt. Der min­der­schwere Fall wurde mit der Pro­vo­ka­tion durch die Gegen­de­mons­trie­ren­den sowie der gerin­gen Schwere der Ver­let­zun­gen begrün­det. Neben Geld­stra­fen von je 100 bzw. 110 Tages­sät­zen zu je 30 € muss­ten die Ange­klag­ten den drei Neben­klä­gern sowie einem wei­te­ren Geschä­dig­ten Schmer­zens­geld in Höhe von jeweils 500 bzw. 1.000€ zah­len. Sicht­li­che Erleich­te­rung war dabei in den Gesich­tern auf der Ankla­ge­bank zu sehen. Nicht ver­wun­der­lich, denn so wei­sen alle meh­rere Vor­stra­fen, u.a. wegen uner­laub­ten Waf­fen­be­sitz, Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, auf. Alex­an­der Kevin P. war zudem zum Zeit­punkt des Über­griffs auf Bewäh­rung. Min­des­tens in einem wei­te­ren Fall wird gegen ihn ermit­telt, sodass durch die Neben­klage zurecht von einem Skan­dal gespro­chen wer­den kann. Der Rich­ter konnte im Ver­fah­ren und dem Urteil selbst keine Feh­ler ent­de­cken und berief sich auf den Gesetzgeber.

 

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Die Neben­klage hält sich eine Ein­le­gung von Rechts­mit­teln offen.

 

Eine Einschätzung zu der Verhandlung von dem verein Opferperspektive gibt es hier