Studentin aus rechtsextremistischer Szene verliert Beamtenstatus / Widerspruch bleibt erfolglos
Wegen Aktivitäten im rechtsextremistischen Milieu hat die Hochschule Kehl eine angehende Beamtin zwangsexmatrikuliert. Einem Antifa-Portal zufolge beteiligte sich die 24-Jährige bei Demonstrationen und Kundgebungen gern als Fahnenträgerin.
Rechte Gesinnung und Beamtenstatus – das passt nicht zusammen. Eine Studentin wurde von der Verwaltungshochschule Kehl exmatrikuliert, weil sie in der rechtsextremistischen Szene aktiv ist. In einem Eilverfahren legte die 24-Jährige Widerspruch ein – ohne Erfolg.
Die 24-jährige Verwaltungsstudentin war seit März 2012 als sogenannte »Beamtin auf Widerruf« an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl eingeschrieben. Ihr Ziel: der gehobene Verwaltungsdienst. Doch die Teilnahme an der abschließenden, für diesen Monat angesetzten Staatsprüfung ist ihr verwehrt. Der Grund: Ein antifaschistisches Internet-Portal enttarnte sie als aktives Mitglied der Jungen Nationaldemokraten (JN) – der Jugendorganisation der NPD – sowie des NPD-Kreisverbands in Heilbronn. Das war im Juni 2013. Die Hochschule Kehl erfuhr jedoch erst viel später von den Aktivitäten ihrer Studentin – am 3. November 2014 wurde sie exmatrikuliert.
»Dass sie in der rechten Szene aktiv ist, wussten wir nicht«, sagt Paul Witt, Rektor der Hochschule Kehl, im Gespräch mit der Mittelbadischen Presse. Nach Kenntnisnahme habe man aber sofort reagiert und die Ernennung zur »Beamtin auf Widerruf« rückwirkend zurückgenommen. Wie die Hochschule letztlich von dieser »heiklen Geschichte« erfuhr, könne er nicht sagen, erklärt Witt. Nur so viel: »Es gab mehrere verlässliche Quellen.« Die Hochschule schaltete daraufhin das Landesamt für Verfassungsschutz ein, das im August 2014 auch eine Stellungnahme zu dem Fall abgab.
Arglistige Täuschung
Da die junge Frau bereits bei ihrer Einschreibung an der Hochschule dem rechten Milieu zuzuordnen war, hieß der Vorwurf: arglistige Täuschung. »Der vor Laufbahnantritt abzuleistende Diensteid beeinhaltet einen Passus zur Verfassungstreue«, erklärt Hochschulrektor Witt. Mit ihrer Unterschrift habe die Studentin erklärt, keiner gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Organisation anzugehören.
Gegen die Exmatrikulation stellte die 24-Jährige am 7. November einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dieses lehnte den Antrag am 28. November als unbegründet ab. Das Gericht stellte fest: Bei der NPD und den JN handelt es sich – »voraussichtlich« – um verfassungsfeindliche Gruppierungen. Dies ergebe sich aus Berichten des Verfassungsschutzes. »Dass ein Verbot der NPD bisher vom Bundesverfassungsgericht nicht ausgesprochen worden ist, steht der Rücknahme der Ernennung nicht entgegen«, schließt das Verwaltungsgericht.
Das sogenannte Parteienprivileg schütze den Bürger bei seiner Tätigkeit in einer Partei, nicht aber in seiner Stellung als Beamter. Beamte müssten »die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten«. Gegen den Beschluss legte die 24-Jährige Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein. Am 28. Januar nun wurde die Beschwerde der NPDlerin zurückgewiesen. Das Eilverfahren ist somit abgeschlossen. »Der Beschluss ist unanfechtbar«, teilte der Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage der Mittelbadischen Presse mit.
Wie für das Eilverfahren so ist das Verwaltungsgericht Freiburg auch für das Hauptsacheverfahren zuständig. Die Klage ist seit 16. Dezember anhängig, wie Klaus Döll, Pressesprecher des Freiburger Verwaltungsgerichts, mitteilte. Ein Verhandlungs- beziehungsweise Entscheidungstermin stehe bisher jedoch noch nicht fest.
Autor: Stefan Angele