Sehr geehrte Redaktion, sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ich würde Sie gerne auf ein sehr wichtiges Thema aufmerksam machen. Meine Freundin und ich verreisen sehr gerne. Da sie den kosovarischen Pass hat wurde uns die Reise bereits des Öfteren verweigert und wir konnten in das jeweilige Land nicht einreisen. Deshalb beschlossen wir einen deutschen Pass zu beantragen. Da meine Freundin in Deutschland geboren ist, hier zur Schule gegangen ist und ihre Ausbildung in Deutschland gemacht hat zahlte sie damit verbunden auch Steuern. Deshalb waren wir in den Glauben einen deutschen Pass zu beantragen wäre reine „Formsache“ und würde keine Probleme mit sich bringen. Da hatten wir die Rechnung aber nicht mit bayrischen Behörden gemacht. Seit zwei Jahren versuchen wir nun einen deutschen Pass zu beantragen, die Ausländerbehörde ist jedoch sehr unkooperativ und wies uns immer wieder ab mit Aussagen wie „ Das interessiert mich nicht“ oder „ Das ist Ihr Problem“. Wir beide sind in Deutschland geboren und fühlen uns auch beide als deutsche Bürger (Ich habe keinen Migrationshintergrund) wir werden jedoch wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Nun zum Hintergrund wieso wir keinen deutschen Pass für meine Freundin erhalten :
„Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das trotz der staatlichen Anerkennung Kosovos durch die Bundesrepublik Deutschland darauf beharrt, dass Kosovaren nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft ablegen müssen. Dies ist jedoch ohne Zahlungen an Mittelspersonen oft unmöglich – zudem ist es nicht zumutbar, dass Kosovaren zu Bittstellern bei ihren ehemaligen Kriegsgegnern werden. Die Folge: Dem Großteil der Kosovaren wird in Bayern die Einbürgerung verweigert, sie müssen oft Bayern verlassen um in einem anderen Bundesland ihre Rechte zu erhalten. Der Bayerische Landtag könnte dies beenden
“ Die Republik Kosovo ist seit dem
17.02.2008 unabhängig. Deutschland hat Kosovo am 20.02.2008 anerkannt. Die vom
Kosovo erklärte Unabhängigkeit von Serbien ist nach einer Entscheidung des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) am 22.07.2010 rechtens, da kein Verstoß
gegen das Völkerrecht begangen wurde. Der Kosovo-Konflikt trieb viele Kosovaren
in die Flucht und viele suchten Schutz - auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss eine Reihe von
Voraussetzungen erfüllen. Als letzten Schritt zur Einbürgerung müssen die
Antragssteller ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben. Das gilt für
Kosovaren ebenso wie für alle anderen Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Nur,
und das ist das Hauptanliegen dieses Schreibens, gibt es in Deutschland
unterschiedliche Auffassungen, was die Staatszugehörigkeit von Kosovaren
angeht. So ist man nur in Bayern und Sachsen der Auffassung, dass Kosovaren
gleichzeitig auch Serben sind, also neben der kosovarischen auch die serbische
Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Folge ist, dass Kosovaren in Bayern die Entlassung aus beiden genannten
Staatsangehörigkeiten nachweisen müssen - sonst werden sie nicht eingebürgert.
Was die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit angeht, gibt es zwei
Wege dies zu erreichen. Entweder zahlt man eine vergleichsweise hohe Gebühr und
wendet erheblich viel Zeit auf, bis das serbische Konsulat in München alles „ordnungsgemäß“
abwickelt. Oder, wie von betroffenen Kosovaren oft berichtet, muss Geld an
Mittelsmänner gezahlt werden (falls man genügend Kontakte hat), um die Papiere
schneller bzw. überhaupt zu bekommen. Diese kriminell anmutende Praxis kann
nicht im Sinne der Kosovaren sein, geschweige denn in dem der bayerischen
Behörden. Nicht wenige (aber deutlich die Minderheit), und das ist die
Hauptargumentation der bayerischen Behörden, schaffen es aber über einen von
diesen zwei Wegen zum Ziel zu kommen und somit zur Einbürgerung in Bayern. Der
Eindruck drängt sich auf, dass die bayerische Verwaltung auf diese Weise eine
Art „Einbürgerungsverhinderungstaktik“ betreibt, die schon an Schikane grenzt.
Es geht aber hier weniger um die Frage, wie man den Kosovaren den Weg zur
Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit erleichtern kann – was ja
von bayerischer Seite auch kaum zu beeinflussen ist, da hier die Zuständigkeit
bei den serbischen Behörden liegt. Es geht doch vielmehr darum: Warum nimmt der
bayerische Staat nicht Abstand von der Praxis, von den Kosovaren die Entlassung
sowohl aus der serbischen als auch aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit zu
fordern? Worin besteht außerdem der Sinn, dass die Kosovaren ihre Kriegsgegner
um Erlaubnis bitten müssen, damit sie in Bayern eingebürgert werden können?
Warum ist in Bayern nicht möglich, was nahezu überall in Deutschland die Regel
ist?
Den Widersprüchen bei der Praxis im Umgang mit Menschen aus dem Kosovo muss ein
Ende gesetzt werden – die Ansicht Kosovaren seien auch serbische
Staatsangehörige ist Schikane und stellt Betroffene oftmals vor nahezu
unlösbare Probleme. Wir bitte Sie daher sich dafür einzusetzen den bayerischen
Sonderweg zu beenden, und eine sachliche Diskussion anzuregen und dabei aktiv für
die Ermöglichung der vollständigen Integration von Kosovaren in Deutschland
einzutreten.“
Genauso ergeht es meiner Freundin, und vielen weiteren Kosovaren, welche hier geboren sind. Ich frage mich wieso man es in Bayern nicht schafft (wie in allen anderen Bundesländern auch, außer Sachsen) die Abtretung aus den kosovarischen Papieren, welche vorhanden sind als Vorrausetzung für die Einbürgerung zu setzen ohne die serbischen Papiere vorzulegen (welche NICHT vorhanden sind)
Man verlangt also in Bayern eine Abtretung eines Landes von welchen man keine Papiere hat. Ich frage mich in welch einer Welt wir leben in der einem als Bürger, welcher hier geboren ist und hier arbeitet, die Einbürgerung verwehrt wird und man als Menschen zweiter Klasse behandelt wird. Der bayrische Landtag könnte diese Diskriminierung beenden und beweisen, dass man den Kosovo als unabhängiges Land erklärt (wie es Deutschland offiziell ja anerkannt hat) und Kosovaren, welche hier geboren sind als gleichwertige Menschen behandelt. Schön langsam haben wir jedoch den Glauben verloren, dass uns dieses Land akzeptiert. 14 der 16 Bundesländer in Deutschland erkennen bereits die Problematik und haben die Diskriminierung gestoppt, deshalb haben wir noch eine kleine Hoffnung auf eine Besserung in diesem Bundesland.
Ich bin kein großer Rhetoriker, ich hoffe jedoch Ihnen die Problematik näher gebracht zu haben. Wenn diese repressive Handhabung unseres Staatsministeriums nicht die breite Masse erreicht, werden sie nichts daran ändern und die Diskriminierung kann ungestört und von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel L.
Quelle: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/kosovo-einbuergerung/articles/kosovo.html