Bewegen verboten. Stadtverbote und Meldeauflagen auch für unverurteilte SC Freiburg Fans

Erstveröffentlicht: 
11.12.2014

In diesem Sommer hat das Amt für öffentliche Ordnung gegen etwa 20 Fans des SC Freiburg Betretungsverbote für weite Teile des Freiburger Ostens und der Innenstadt und Meldeauflagen erlassen. Die Betretungsverbote gelten an jedem Heimspieltag der Profis des SC Freiburg und auch der Regionalligamannschaft zwischen 10 Uhr und 22 Uhr.

 

Die Meldeauflagen beziehen sich auf alle Auswärtsspiele beider Mannschaften. Die Betroffenen müssen sich jeweils auf dem Polizeirevier melden.

 

Die Maßnahmen gelten für 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist wurden die Maßnahmen, erneut erlassen. Die Fans aus dem Umfeld der wohl eher linken Freiburger Ulraszene seien in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Fußballspielen des SC Freiburg negativ aufgefallen und würden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

 

Am Mittwoch den 10. Dezember fand ein Pressegespräch statt, bei dem das Vorgehen des Freiburger Ordnungsamtes öffentlich gemacht wurde. Anwesend waren Michel, Moos von der Linken Liste, David Vaulont, Stadtrat der Grünen, Sergio Schmidt Stadtrat von Junges Freiburg, VerteterInnen der Fanszene, z.B. der Supporters Crew Freiburg und 2 Betroffenen. Den anwesenden Fans waren 8 Betroffene bekannt. In den Begründungen für den schwerwiegenden Eingriff in die Bewegungsfreiheit werden diesen 8 Betroffenen 39 Vorwürfe gemacht. Allerdings haben nur vier dieser Vorfälle zu einer Verurteilung geführt. Bei 49% der aufgeführten Vorwürfe liegt noch nicht einmal ein Verfahren mit entsprechendem Aktenzeichen vor. Aufgeführt werden u.a. „drohende Blicke gegen szenekundige Beamte“. Teilweise liegen die Vorwürfe bis zu 10 Jahre zurück.

 

Die 2 anwesenden Betroffenen fragten wir, was sie denn aus Sicht des Ordnungsamtes so gefährlich macht, dass ihre Bewegungsfreiheit so eingeschränkt wurde... (RDL Beitrag)