[Berlin] 2. Prozesstag gegen Alexandra R.

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Am gestrigen Dienstag wurde die Hauptverhandlung gegen Alexandra R. fortgesetzt. Wie schon am vorangegangenen Prozesstermin, mussten die rund 25 Prozessbeobachter_innen das Kriminalgericht durch einen Seiteneingang betreten, wo sie peniblen Kontrollen unterzogen wurden. Jede Person, die in den Saal wollte, musste Schuhe und Jacken ausziehen und sich komplett abtasten lassen. Die Mitnahme jeglicher Art persönlicher Gegenstände wurde per Sicherheitsverfügung untersagt, worunter auch Zettel und Stifte fielen.


Wie auch am ersten Prozesstag beobachteten Zivilpolizist_innen zeitweise die Prozessbeobachter_innen. So standen vor dem Eingang des Gerichts zwei zivile Polizeifahrzeuge mit den Kennzeichen B-TD 978 (grauer Mercedes) und B-TE 583 (Mercedes) aus denen heraus Zivilpolizist_innen die Prozessbeobachter_innen observierten.

Als erster Zeuge wurde der Sohn des Kioskbesitzers, in dem Alexandra am 18. Mai festgenommen wurde, vernommen. Er stand hinter dem Tresen, als Alexandra in dieser Nacht den Spätkauf in der Petersburger Straße 97 betrat. Sie habe sich völlig „normal“ verhalten, als sie zum Kühlschrank gegangen sei. 10 bis 20 Sekunden nach ihr betraten die beiden Polizeibeamt_innen den Verkaufsraum. Die Beamtin POM Lütz habe ihren Kollegen gefragt, „ist sie die, die das Auto angezündet hat?“, ihr Kollege PK Schulze habe dies bejaht und die beiden hätten Alex darauf hin festgenommen. Auch nach mehrmaliger Rückfrage der Staatsanwältin Hoffmann blieb der Verkäufer dabei, dass Alexandra nicht versucht habe, sich hinter irgendwelchen Regalen zu verstecken. Dies sei, aufgrund der Anordnung der Regale innerhalb der Verkaufsräume, nicht möglich. Des Weiteren gab er zu Protokoll, dass Alexandra an diesem Abend nicht betrunken gewirkt hätte und in der jüngsten Vergangenheit regelmäßig dort einkaufen war. Danach wurde der Zeuge entlassen.

Als nächstes wurde die Besitzerin des geschädigten Mazda SUV befragt. Das Auto sei im Jahre 2004 zugelassen worden, habe damals 20.000 Euro gekostet, 2009 sei es mit etwa 15.000 Euro gelistet worden. Die Halterin sei von der Polizei über den Vorfall informiert worden, auch nach mehrmaliger Nachfrage durch die Staatsanwältin blieb sie dabei, dass an dem Auto kein Schaden entstanden sei.

Als einer der wichtigeren Zeugen in diesem Verfahren wurde der 37-jährige Kriminaloberkomissar (KOK) Michalek vom LKA 533 gehört. Er arbeite seit 1991 bei der Polizei und hat die Leitung der Ermittlungen im besagten Fall nach Alexandras Freilassung am 18. Mai übernommen. So habe er die Vernehmungen der Zeugen durchgeführt, die Anträge zur Untersuchung der Beweismittel veranlasst und auch das Protokoll bei der Hausdurchsuchung geschrieben. Michalek sei zuständig für politisch motivierte Straftaten – insbesondere jene, bei denen aus politischen Motiven Autos angezündet würden. Der Zeuge gab an, dass er in etwa 20 Fällen wegen solcher Autobrandstiftung ermittelt habe. Auf Nachfrage wieviele Täter_innen denn in diesem Zusammenhang gefasst und verurteilt worden seien, gab Michalek kleinlaut an: „Keine.“.

Im ersten Teil seiner Vernehmung richtete sich der Fokus auf die am Tatort gefundenen Spraydosen, die im Zuge von Alexandras zweiter Inhaftierung in den Medien mehrfach als vermeintlich neues „Beweismittel“ dargestellt wurden. In diesem Zusammenhang kam heraus, dass die Caps (Sprühköpfe) aus Alexandras Hosentasche zwar theoretisch auf die Dosen passen würden, diese aber laut Herstellerangaben auch einzeln verkauft würden und die Kriminaltechnik keinen Nachweis erbringen konnte, dass die besagten Caps jemals auf den gefundenen Sprühdosen aufgesteckt waren. Es konnte also kein direkter Zusammenhang zwischen Alexandra und den am Tatort gefundenen Spraydosen hergestellt werden.

Im Hinblick auf ein weiteres angebliches „Beweismittel“, welches die Ermittler_innen vor Alexandras zweiter Verhaftung aufgefunden haben wollen, gab der Zeuge an, dass in Alexandras Wohnung zwar Grillanzünder gefunden worden seien, diese aber einem mittlerweile vorliegenden Gutachten zufolge nicht mit den am Tatort aufgefundenen Grillanzündern übereinstimmen würden. Eine Verbindung zwischen den Grillanzündern aus ihrer Wohnung und denen am Tatort, bestünde demnach nicht.

Weiter führte Michalek aus, dass es unsinnig gewesen sei, Alexandras Hände unmittelbar nach der ersten Festnahme mit Tüten aus Papier zu verkleben. Damit sei nicht ausgeschlossen gewesen, dass andere Spuren, vor allem Flüssigkeiten auf die Spurenträger gelangten und Alexandra somit fälschlicherweise belasteten. Er hätte Alexandra spezielle Handschuhe übergezogen und diese auch für den Transport speziell präpariert.

Im weiteren Verlauf ging es um die Zeugenvernehmungen der beiden Beamt_innen, die Alex festgenommen hatten. So mussten beide nach der Verhaftung, wie üblich, ihre Aussage schriftlich festhalten. Nach dem Alexandra am 18. Mai wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, ließ Michalek die beiden Beamt_innen am 19. Mai erneut zu einer Vernehmung laden. Michalek hatte dabei auch PK Schulze vernommen, der ihm gegenüber eine, nach seinem Empfinden, “sehr schöne Aussage” gemacht habe. Bemerkenswerter Weise hatte Michalek laut Protkoll während der gesamten Vernehmung des PK Schulze keine einzige Rückfrage gestellt und so versuchten Alexandras Anwältinnen zu erfragen warum dies nicht geschehen sei. Die Staatsanwältin beanstandete die Fragen schließlich, nachdem die Verteidigung dem Zeugen ein Lehrbuch der Polizei über die vorgeschriebene Befragung von Zeug_innen vorhalten wollte. Hierbei fielen auch zwei Staatsanwälte der Berliner Staatsschutzabteilung 81 auf, die von der Pressebank den Prozess kommentierten und sich über den vorsitzenden Richter lustig machten.

Der nächste Prozesstermin gegen Alexandra ist am 23. Oktober 2009, ab 9:30 Uhr in Saal 101. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass das Urteil doch nicht wie ursprünglich vorgesehen am 23. fällt, sondern noch ein 4. Prozesstag zu Anfang November angesetzt werden muss.


Bericht zum Prozessauftakt gegen Alexandra:
http://engarde.blogsport.de/2009/09/30/1-prozesstag-alexandra/

 

Fazit der Soligruppe nach Alexandras erstem Prozesstag:

http://engarde.blogsport.de/2009/09/29/anklage-schwaechelt/


Hintergründe zu Christophs Fall:

http://engarde.blogsport.de/2009/09/26/der-fall-christoph-t/

Hinweis auf anstehende Prozess-Termine:

Alexandra:

Amtsgericht Tiergarten (Raum 101) - Freitag, 23. Oktober 2009 - 9:30 Uhr

Christoph:

Landgericht Berlin (Raum B129) - Dienstag, 20. Oktober 2009 - 09 Uhr

Landgericht Berlin (Raum B129) - Freitag, 23. Oktober 2009 - 09 Uhr

 

http://engarde.blogsport.de/