NSU-Prozess War Jürgen L. im Besitz der Tatwaffe, mit der Mundlos und Böhnhardt mordeten ?

Erstveröffentlicht: 
06.08.2014

Ein Zeuge im sogenannten NSU-Prozess besitzt Musik der rechten Szene, besucht rechtsextreme Demonstrationen und verkehrt mit Nationalsozialisten. Dennoch sei er politisch neutral, so beteuerte er im Gerichtssaal. Dabei soll er ein Vermittler der Tatwaffe gewesen sein.

 

Jürgen L. suche auf NPD-Demos nur „Abenteuer, Spaß“. Dabei beschränke er sich nicht nur auf sie, sondern besuche auch Gegendemos. Er wechsle die Seite, wenn die Rechten „im Stau“ stehen würden. Im Internet soll er die Worte „Heil dir“ verwendet haben.

 

Auf der Festplatte des 42-Jährigen fanden die Ermittler Dokumente zu Waffenzubehör und eins mit dem Titel „Einführung in die Sprengchemie“. Er bestreitet, dass es seine sind. Wenn er fremde Computer repariere, mache er Sicherungskopien von den Inhalten.

 

Der Angeklagte soll als Jugendlicher einer Bande in Jena angehört haben, sagten Zeugen aus. Diese begangen Diebstähle und knackten Autos. „Dieses Gerede von so einer Jugendbande ist ebenfalls Quatsch“, wehrt sich Jürgen L.

 

Dennoch hat er mehrere Bekannte, die in der Szene sind, zum Beispiel mit dem mutmaßlichen NSU-Helfer Wohlleben. Sie sollen sich aber nur über mögliche gute Demos unterhalten haben: „Vielleicht weiß er, wo mehr Spektakel ist.“

 

Ein anderer Zeuge sagte aus, er habe ihm im Jahr 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer abgekauft. Es könnte die Tatwaffe sein, mit der die mutmaßlichen NSU-Terroristen schließlich neun Menschen erschossen. Jürgen L. weist diesen Vorwurf von sich, der Zeuge habe gelogen.