Im September
2013 versuchte die rechte Kleinstpartei "Pro Deutschland"
im Rahmen einer bundesweiten Kundgebungstour auch in Stuttgart
Station zu machen. Mehrere hundert Menschen verhinderten die (als
Provokation) geplante rechte Kundgebung vor dem Linken Zentrum Lilo
Herrmann mit Blockaden der Zufahrtswege zum Kundgebungsort. Die
wenigen angereisten Pro Deutschland Sympatisanten schafften es mit
ihrem Kundgebungsmobil nicht in den Stuttgarter Süden und mussten
unverrichteter Dinge wieder abziehen. Wie zu erwarten nimmt die
Stuttgarter Staatsanwaltschaft die erfolgreichen Proteste wieder
einmal als Anlass um gegen engagierte AntifaschistInnen vorzugehen. Neben vielen Strafbefehlen wegen angeblichem Widerstand, Nötigung
oder gar versuchter Körperverletzung stehen nun auch die ersten
Verfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht an. Am 28. April steht eine
AntifaschistInnen vor Gericht der vorgeworfen wird sich bei der
Räumung einer Blockade mit den Beinen gegen die Laufrichtung
gestellt zu haben.
Letztlich hat es bei den Bundestagswahlen
2013 für Pro Deutschland keinen nenneswerten Stimmanteil gegeben und
die Partei ist mit der Gründung der rechtspopulistischen
"Alternativen für Deutschland" (AfD) noch weiter in der
Bedeutungslosigkeit versunken. Dennoch zeigen gerade die
Entwicklungen rund um diese neue rechte Kraft in der BRD die
Anknüpfungsfähigkeit rechter und rassistischer Positionen in Teilen
der Gesellschaft. So gilt der Einzug der AfD in das Europaparlament
bei den anstehenden Wahlen am 25. Mai 2014 als unumstritten. Und auch
auf Kommunalebene sind für die rechten Kräfte Teilerfolge nicht
unwahrscheinlich. Gerade deswegen ist es richtig und notwendig sich
der rechten Hetze entgegenzustellen und die öffentliche Präsenz der
dahinterstehenden Aktuere weitestmöglich einzuschränken. Unsere
Solidarität gilt denen, die sich in diesem Kontext
engagieren.
Kommt zur antifaschistischen
Prozessbeobachtung!
Montag, 28.04.2014 | 10 Uhr (Treffpunkt 9.45
Uhr) | Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5 / U-Bahnhaltestelle
Neckartor), Sitzungssaal 2 (EG)