Freispruch für Neonazi: Richter werten Auto-Angriff auf Antifa als Notwehr

Erstveröffentlicht: 
31.01.2014

Neonazi Florian S. fährt mit seinem Auto in eine Gruppe angreifender Antifa-Aktivisten, ein junger Mann wird schwer verletzt. Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten nun freigesprochen. Das Urteil der Richter: Notwehr.

 

Freiburg/Hamburg - Als das Landgericht Freiburg seine Entscheidung verkündet, wird es laut im Gerichtssaal. Einige Zuschauer machen ihrer Wut Luft. Sie protestieren gegen ein Urteil, das für viele schwer zu verstehen sein dürfte: Der Neonazi Florian S. handelte nach Überzeugung der Richter in Notwehr, als er auf einem Parkplatz mit seinem Auto in eine Gruppe Antifa-Aktivisten fuhr und einen jungen Mann dabei schwer verletzte. Das Landgericht hat den 31-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.

 

Die Tat an sich ist unstrittig. Zentrale Frage des Verfahrens war deshalb, ob sich S. tatsächlich verteidigen wollte - oder die Gelegenheit nutzte, um politische Gegner zu verletzen.

 

Die Vorgeschichte wirft zumindest ein sehr spezielles Licht auf das, was sich am 1. Oktober 2011 auf einem Pendlerparkplatz nahe der Autobahn 5 bei der Ortschaft Riegel ereignete. S. war Landtagskandidat der NPD, wurde wegen Volksverhetzung und Zeigens von Nazi-Symbolen verurteilt. Zur Tatzeit war er Mitglied der "Kameradschaft Südsturm Baden". Er wartete in seinem Mitsubishi Colt, um Gleichgesinnte zu einer Party der Kameradschaft zu lotsen.

 

Von der Feier wussten auch Linksaktivisten. Vermummt, mit Quarzsand-Handschuhen und Reizgas ausgerüstet, liefen sie auf das Auto von S. zu, um ihn anzugreifen. Der Neonazi fuhr mit Vollgas auf die Gruppe zu, obwohl ihm auch eine andere Ausfahrt zur Verfügung stand.

 

"Enttäuscht, aber nicht wirklich überrascht"


Nur drei Tage vor der Tat hatte S. im Internet über die "Zecken" gepostet, er warte nur darauf, "dass einer mal angreift" und er den dann "endlich mal die Klinge fressen lassen" könne. Weiter schrieb S.: "Das Schöne daran, es wäre sogar Notwehr! (…) So ne Zecke greift an und du ziehst n Messer. Die Flachzange klappt zusammen und rührt sich nicht mehr. Das muss doch ein Gefühl sein, wie wenn man kurz vor dem Ejakulieren ist!"

 

Das Gericht berücksichtigte im Urteil zwar, dass S. Gewalt gegen politische Gegner nicht fremd sei. Aber laut Gerichtssprecher Michael Schneider war eben nicht zweifelsfrei auszuschließen, dass S. sich auch verteidigen wollte - im Zweifel für den Angeklagten. So werteten die Richter den Auto-Angriff als Notwehr. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Sein Pflichtverteidiger Ulf Köpcke war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

 

Die Staatsanwaltschaft bestritt nicht, dass S. sich auch verteidigen wollte. Aber was der Angeklagte auf dem Parkplatz tat, "sahen wir nicht als erforderliche Verteidigungshandlung an", sagt Staatsanwalt Florian Rink. Den Richtern zufolge sei S. so gefahren, dass alle Aktivisten die Chance hatten, auszuweichen. "Und mehr kann man nach Ansicht der Kammer nicht von ihm verlangen." Das sah die Staatsanwaltschaft anders - der betroffene junge Mann habe keine Chance gehabt, dem Wagen auszuweichen.

 

Die Nebenklage bezweifelte, dass S. überhaupt den Willen hatte, sich zu verteidigen. "Ich bin enttäuscht, aber nicht wirklich überrascht", sagt Anwalt Jens Janssen. Er vertrat in dem Verfahren zwei Nebenkläger, darunter den jungen Mann, der vom Auto erfasst wurde, ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und bis heute an den Folgen leidet.

 

Juristisches Déjà-vu


Die Ermittlungen hatte Janssen als schlampig bezeichnet, teilweise gestanden die Behörden selbst Fehler ein - unter anderem wurde der Computer des Angeklagten nicht beschlagnahmt. Für Anwalt Janssen zeigt der Fall, wie sehr die Justiz von den Ermittlungsergebnissen abhängig ist. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die politische Dimension des Falles nicht erkennen würden, könne das Gericht sie auch nicht verstehen.

 

Die Meinungen gehen darüber auseinander, ob S. sich inzwischen von der rechten Szene abgewandt hat. Anwalt Köpcke hat die Gesinnung seines Mandanten nicht bestritten. Laut Staatsanwaltschaft ist S. aber zumindest polizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten.

 

Schon 2012 hatte eine andere Kammer des Landgerichts S. freigesprochen. Nebenklage und Staatsanwaltschaft legten Revision ein, der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil im April 2013. Er befand, das Landgericht hätte sich angesichts der Vorgeschichte der Tat mit der Frage auseinandersetzen müssen, die nun im Zentrum des neuen Prozesses stand: Ob S. mit dem "erforderlichen Verteidigungswillen" gehandelt habe.

 

Es ist fraglich, ob der Fall mit dem aktuellen Urteil tatsächlich abgeschlossen ist. Staatsanwaltschaft und Nebenklage könnten wie im ersten Prozess Revision einlegen. Ob sie das tun werden, ließen Nebenklageanwalt Janssen und Staatsanwalt Rink offen. Wenn sie die Revisionsfrist von einer Woche verstreichen lassen, wäre der Fall abgeschlossen - und S. rechtskräftig freigesprochen.