Die Berufungsverhandlung gegen zwei Polizisten, die ein Amtsrichter vor
eineinhalb Jahren vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt
freigesprochen hatte, ist arg ins Stocken gekommen, bevor sie überhaupt
richtig begann. Die Verteidiger der beiden Angeklagten nämlich
beantragten, die vom Vorsitzenden Richter am Landgericht mit einem
Glaubwürdigkeitsgutachten über den Nebenkläger beauftragte
Sachverständige als "voreingenommen", "unprofessionell" und "befangen"
abzulehnen.
Diesen Vorwurf gegen sich und ihr 760. Gutachten während der vergangenen drei Jahrzehnte wies die promovierte Psychologin am zweiten Verhandlungstag ebenso detailliert zurück, wie ihn einer der beiden Anwälte am ersten Tag begründet hatte. Nun haben Verteidigung, Staatsanwalt und Nebenkläger erst mal Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Über den Befangenheitsantrag will der Richter dann am Montag mit seinen beiden Schöffen entscheiden – und offenbar vor allem den Eindruck vermeiden, sich nicht genügend Zeit zu nehmen. Dies hatten im Oktober 2007 etliche Prozessbeobachter dem Amtsrichter angekreidet, der in seinem am Ende unversehens fix gesprochenen Urteil festschrieb: Der Nebenkläger sei scheinbar "wenig glaubwürdig" und "ein schlechter Schauspieler". Die Polizisten dagegen seien in ihren "Einlassungen" nicht zu widerlegen und deshalb freizusprechen gewesen.
Und zwar von dieser Anklage: Zwischen etwa 4.30 und 4.45 Uhr am 10.
Dezember 2005 sollen die damals 25- und 27 Jahre alten Polizeibeamte
nach der Weihnachtsfeier der Zentralen Ermittlungsgruppe Rauschgift
reichlich alkoholisiert (mindestens 1,57 und 2,05 Promille) auf der
Hans-Sachs-Gasse einen heute 27-Jährigen festgehalten, geschlagen,
getreten, zweimal auf den Boden geworfen und seine Taschen durchsucht
haben.
Beide hatten vor dem Amtsgericht diese "Körperverletzung im Amt"
bestritten, während der junge Mann, der auch jetzt wieder als
Nebenkläger auftritt, die ihnen zur Last gelegte Straftat damals
bestätigte. Neun Zeuginnen und Zeugen (und damit nicht so viele, wie
von der Nebenklage gefordert) sowie einen Sachverständigen ließ der
Amtsrichter in jenem Oktober 2007 an drei Verhandlungstagen zu Wort
kommen, ehe er die Angeklagten freisprach. Für die
Berufungsverhandlung, mit der Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine
Verurteilung der beiden Polizisten erreichen möchten, sind jetzt 23
Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige vorgesehen – und zwar
an (aufgrund des Befangenheitsantrags der Verteidigung) mittlerweile
mindestens acht Verhandlungstagen bis zum 5. Mai.
"Es ist sicher ein schwieriger Fall", machte der Vorsitzende Richter zu
Beginn des Prozesses in zweiter Instanz deutlich. Für ihn Grund genug,
die erfahrene Sachverständige mit einem Gutachten über den Nebenkläger
zu betrauen. An einem jedenfalls ließ der Richter am Landgericht gleich
am Anfang keinen Zweifel aufkommen: "Wie es am Ende ausgehen wird, weiß
man nicht – aber das Urteil wird weder damit zu tun haben, dass die
Angeklagten Polizisten sind, noch damit, dass der Nebenkläger ein
Ausländer ist."