Gastwirt vermietet ab 2014 „Szenetreff“ an Landkreis Rastatt
(lra) Ab dem 1. Januar 2014 werden keine Neonazi-Konzerte mehr im Gasthaus „Rössle“ in Rheinmünster-Söllingen stattfinden. Der Landkreis Rastatt hat in Abstimmung mit der Gemeinde Rheinmünster und unter Einbindung der Polizeidirektion Rastatt/Baden–Baden den als Konzertsaal genutzten Szenetreff vom Eigentümer angemietet.
Dies teilten heute der Erste Landesbeamte Dr. Jörg Peter, der Leiter der Polizeidirektion Rastatt/Baden-Baden, Leitender Polizeidirektor Karl Himmelhan, sowie Bürgermeister Helmut Pautler für die Gemeinde Rheinmünster mit.
Hintergrund der aktuellen Geschehnisse bilden die seit Juni 2013 wiederholt stattgefundenen kurzfristigen Anmietungen des Lokals durch die rechte Szene, um dort Konzerte mit Skinhead- und Neonazi-Bands mit überregionalem Publikum zu veranstalten. Diese Veranstaltungen hatten für große Empörung in der Bevölkerung gesorgt und zu politischen wie behördlichen Anstrengungen zur Verhinderung derartiger Konzerte geführt.
Der Eigentümer signalisierte Gesprächsbereitschaft zur dauerhaften Befriedung der Situation in der Gemeinde und zur Erörterung einer ortsverträglichen Nutzung der Räumlichkeiten. Sie führten nun zum Abschluss eines zunächst auf zwei Jahre befristeten Mietvertrages zwischen dem Eigentümer und dem Landkreis Rastatt.
Wie es weiter heißt, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises derzeit Bedarf an Lagerflächen für die Aufbewahrung von Altkleidern und anderen Wertstoffen wie Korken und Kleinelektrogeräten. Diese können bis zur Errichtung des in Bühl geplanten neuen Wertstoffhofes in Söllingen angenommen bzw. zwischengelagert werden.
Die Gemeinde Rheinmünster unterstützt das Vorgehen des Landratsamtes, insbesondere zur Nutzung der Räumlichkeiten, und beteiligt sich hälftig an dem vereinbarten ortsüblichen Nutzungsentgelt, soweit dem Landkreis ungedeckte Aufwendungen entstehen.
Alle Beteiligten zeigten sich sehr zufrieden, dass mit der getroffenen Entscheidung eine anderweitige Nutzung im Gasthaus „Rössle“ herbeigeführt werden konnte.