Gericht weist Klage von Kunduz-Opfern ab

Erstveröffentlicht: 
11.12.2013

Bonn - Das Landgericht Bonn hat eine Klage der Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kunduz abgewiesen. Es liege keine "Amtspflichtverletzung" vor, die die Bundesrepublik in dem Fall haftbar mache, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.

 

Im September 2009 waren nahe Kunduz zwei von Taliban entführte Tanklaster auf Anforderung der Bundeswehr von US-Kampfflugzeugen angegriffen worden. Die Bundeswehr geht von 91 Toten aus, die Nato kam in einem Bericht auf mindestens 142 Tote oder Verletzte. Nach Recherchen der Opferanwälte starben 137 Menschen. Unzweifelhaft ist: Es war der verheerendste Angriff in der Verantwortung deutscher Soldaten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (die Rekonstruktion der Attacke im SPIEGEL lesen Sie hier).

 

Die Bremer Anwälte Karim Popal und Peter Derleder hatten deshalb die Bundesrepublik Deutschland verklagt und für die Hinterbliebenen der Opfer des Luftangriffs insgesamt etwa 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt. Die Bundeswehr hat bislang etwa eine halbe Million Euro an freiwilligen Wiedergutmachungsleistungen gezahlt.

 

Strafverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt


Bundeswehr-Oberst Georg Klein hatte am Abend des 3. Septembers 2009 erfahren, dass Aufständische ganz in der Nähe zwei Tankzüge entführt hatten. Der Offizier nahm an, dass sie als fahrende Bomben gegen die Deutschen eingesetzt werden könnten. Er rief daher US-Kampfflugzeuge herbei und ließ von seinem Fliegerleitoffizier behaupten, deutsche Soldaten hielten sich in der Nähe des Geschehens auf ("troops in contact"). Der Grund: Die Einsatzregeln erlaubten für diesen Fall eine Attacke.

 

Das Strafverfahren gegen Klein hatte die Bundesanwaltschaft eingestellt. In dem als Geheimsache eingestuften Abschlussbericht entlastete die Behörde den Offizier von dem Vorwurf des Mordes an Zivilisten vor allem mit dem Argument, für ihn sei "angesichts der ihm bekannten Umstände" und der Angaben eines Informanten "die Anwesenheit geschützter Zivilisten fernliegend" gewesen. Daher hätte er die Menschen in der Umgebung der Tanklaster nicht warnen müssen.

 

syd/AFP/dpa