- Auszählung mit Hindernissen

Erstveröffentlicht: 
24.09.2013

Weil ein angeblicher AfD-Wahlbeobachter für reichlich Trubel sorgte, musste man in Pinneberg lange auf Ergebnisse aus dem Quellental warten. Erst die Polizei stellte die nötige Ruhe und Ordnung wieder her.

 

Sonntagabend, kurz vor 22 Uhr. Klaus-Peter Günther verschränkt die Arme. Er steht im Erdgeschoss des Pinneberger Rathauses. Wartet darauf, das Ergebnis der Bundestagswahl in Pinneberg verkünden zu dürfen. Vergeblich. Grund: Stress in einem der Wahllokale. 

 

Ein Störenfried, der sich als Wahlbeobachter der AfD vorstellt, sorgt für Ärger. Erst als die Polizei den Mann aus dem Raum an der Grund- und Gemeinschaftsschule (GuGs) im Quellental begleitet, haben die Wahlhelfer Ruhe. Aber sie sind völlig entnervt. Günther ahnt bereits – das wird eine Hängepartie.

 

Knapp zwei Stunden später kann er aufatmen. 23.52 zeigt die Uhr, als der letzte Wahlkreis ausgezählt ist. Eine Art Taskforce hat die Stimmen ins Pinneberger Rathaus gebracht. Dort wird komplett neu gezählt. Öffentlich, wie es vorgeschrieben ist. Günther packt selbst mit an.

 

Einen Tag später hat sich die Aufregung gelegt. „Ich habe so etwas noch nicht erlebt“, sagt Günther, der im Rathaus der Kreisstadt für Inneren Service zuständig ist. Der Störenfried, ein älterer Mann, habe immer wieder behauptet, bei der Auszählung gehe es nicht mit rechten Dingen zu. Es würden Stimmen unterschlagen. Er habe auch fotografieren wollen, obwohl Wählerlisten mit personenbezogenen Daten auf dem Tisch gelegen hätten.

 

Der misstrauische Bürger habe, nachdem er vom Wahlvorstand des Lokals verwiesen wurde, sogar selbst die Polizei gerufen – und die Beamten aufgefordert, einzugreifen. „Unsere Wahlhelfer waren völlig verunsichert“, so Günthers Kollegin Kathrin Goldau gestern.

 

Bürgermeisterin Urte Steinberg: „Die Wahlhelfer werden geschult, alles ist korrekt gelaufen.“ Die zuständigen Behörden hätten auf Nachfrage versichert, dass die Verantwortlichen richtig gehandelt hätten. Der Wahlvorstand an der GuGs habe vom Hausrecht Gebrauch machen müssen, weil eine ordnungsgemäße Auszählung sonst nicht gewährleistet gewesen wäre.

 

Der misstrauische Bürger hat jetzt die Möglichkeit, beim Bundestag Einspruch gegen das Wahlergebnis einzulegen. Im Zweifel entscheidet der Wahlprüfungsausschuss.