Standortauswahlgesetz tritt in Kraft - BI fordert Fehlerkorrektur

Atommüll - wie weiter?

Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft.  Ziel sei es, so Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), noch vor dem Ende der Legislaturperiode die Expertenkommission zu bilden, die bis zum Jahr 2014 Suchkriterien und Standort-Vorschläge unterbreiten soll. "Damit ist Gorleben nicht vom Tisch, sondern wird als gesetzter erster Standort-Vorschlag legitimiert", kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Wichtige überfällige Schritte, um Gorleben in diesem "ungleichen Verfahren" nicht über alle Maßen als Standort zu pushen, wären die Zurücknahme des Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1983, auf dessen Basis das Endlagerbergwerk ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung für 1,6 Milliarden ausgebaut wurde.

 

Überfällig sei auch die Zurücknahme bzw. Ablehnung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens aus dem Jahr 1977, das nie eröffnet wurde, Behörden intern aber wurde das Verfahren mit Jahresberichten gefüttert. Ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren soll laut Standortauswahlgesetz erst am Ende der Endlagersuche eröffnet werden, erinnert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Ein erster Schritt, um nun zumindest die Fixierung auf Gorleben aufzubrechen, sei der Beschluss der niedersächsischen Landesregierung, Gorleben nicht länger als Vorranggebiet für ein atomares Endlager im Landesraumordnungsprogramm (LROP) für Niedersachsen auszuweisen", anerkennt die BI. "Ungleich gewichtiger ist aber, dass der Rahmenbetriebsplan und das nie eröffnete atomrechtliche Genehmigungsverfahren zurück genommen bzw. für erledigt erklärt werden", so Ehmke.

 

Diesbezügliche Aufforderungen sind seitens der BI sowohl an das Bundesamt für Strahlenschutz als auch den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) ergangen – eine Antwort, so Ehmke, stünde aber noch aus.

Wolfgang Ehmke 0170 501 56 06 od. 05863 98 30 76

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29439 Lüchow
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