[B] Prozess wegen Gentech-Protest eingestellt

Genfilz stoppen!

Fast vier Jahre nach einer Protestaktion gegen Gentechnik ging am Dienstag, 25. Juni das Amtsgericht Tiergarten ein langwieriger Prozess zuende. Einer Gentechnikgegnerin war vorgeworfen worden, sich widerrechtlich auf dem Gelände des Julius-Kühn-Instituts (JKI) in Berlin-Dahlem aufgehalten zu haben. Im Rahmen von Aktionstagen im Sommer 2009 war vor dem Institut gegen dessen Rolle bei der Genehmigung von Gentechnik-Freisetzungen protestiert worden. Das Verfahren wurde am Dienstag gegen Auflage eingestellt.

 

Ausführlich legte die Angeklagte Franziska ihrer Einlassung ihre Kritik am JKI dar. Dieses berät die für Gentechnikfreisetzungen zuständigen Behörden bei deren Entscheidung. Das Problem an der Sache: Sowohl das beratende Institut wie auch das im Endeffekt entscheidende Bundesamt ist ausschließlich mit „Pro-Gentechnik-Leuten“ besetzt. So überrascht nicht, dass in den letzten Jahren Bedenken gegen die Agrogentechnik niemals von Seiten der dafür eigentlich zuständigen Verbraucherschutzbehörden kamen, sondern stets von anderer Stelle. Dass es 2013 erstmals seit knapp zehn Jahren keinen Gentechnikanbau mehr im deutschen Freiland gibt, ist nicht den Behörden, sondern dem mitunter auch sehr tatkräftigen Widerstand auf der Straße und auf den Feldern geschuldet.

Neben ihrer Kritik an den Gentechnikseilschaften ging die Angeklagte auch umfassend auf die Arbeitsweise des Gerichts ein. Sie kritisierte die Voreingenommenheit der zuständigen Richterin, der sie bereits schon einmal in gleicher Sache als Angeklagte gegenübersaß. Ein damals ergangenes Urteil wurde in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht aufgehoben, weil die Richterin Greiff zu Unrecht gegen die Angeklagte entschieden hatte. Dass der Prozesses nun wieder bei Frau Greiff angesetzt wurde, beantwortete die Angeklagte mit einem ausführlichen Befangenheitsantrag.

Die Vernehmung des Pförtners und einer Angestellten des JKI, waren allerdings geeignet die bisherige Sichtweise des Gerichts in Frage zu stellen. Die Verwaltungsangestellte Birgit Hering war sich zwar ihrer Aussagen sehr sicher – allerdings identifizierte sie eben so sicher eine im Publikum sitzende Person fälschlicherweise als eine derjenigen, die bei der Aktion auf Fahnenmasten geklettert seien. Zu den Aufgaben von Frau Hering im Institut gehören vor allem Hausmeistertätigkeiten. Strafantrag gegen die Angeklagte und andere hatte sie gestellt, weil sie – wie sie vor Gericht sagte – der Meinung sei, dass bestraft werden müsse, wer sich falsch verhielte. Ein solches Fehlverhalten sah sie in dem Betreten des öffentlich zugänglichen Institutsgelände, dessen Kantine regelmäßig von Studierenden der umliegenden Universitäten genutzt wird.

Frau Herings Vernehmung wurde unterbrochen und das Gericht bot der Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage von wahlweise Zahlung von 150 Euro oder Ableistung von 60 Sozialstunden an. Aus pragmatischen Gründen ließ sie sich darauf ein. "Ich halte Protestaktionen gegen die Agrogentechnik und insbesondere auch gegen die skandalöse Praxis des JKI weiterhin für richtig und wichtig. Da ich in Südhessen wohne, sind für mich die Verhandlungstage in Berlin jedoch mit einem hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Deshalb finde ich, dass ich anderswo meine Zeit und Energie sinnvoller einsetzen kann, als bei diesem endlosen Kampf vor Gericht." so Franziska.


Hintergründe zu dem Verfahren:    
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