... aber der Staatsanwalt will die Hundeführerin NICHT anklagen!
Von A. MÜHLBAUER und J. VÖLKERLING
Nürnberg – Hat das noch etwas mit dem so oft zitierten gesunden Menschenverstand zu tun? Die brutale Beißattacke eines Polizeihundes auf sechs Kinder (5 bis 9 Jahre) wird NICHT gesühnt! Die Justiz lässt Hundeführerin Kristina P. (41) laufen.
Der Staatsanwalt sieht keinen Anlass für eine Anklage wegen Körperverletzung!
25. November 2012, Schützenheim Polsdorf: Kinder spielen bei der Weihnachtsfeier des Faschingskomitees Allersberg an der Pferdekoppel. Plötzlich hetzt der Belgische Schäferhund „Cabil“ auf sie zu, beißt den Kindern in Beine und Bauch!
Die Kleinen schreien vor Schmerzen, überall ist Blut. Felix (7), Fenja (6) Lucas (6), Alexa (6), Tobias (5) und Emilie (6) sind so schwer verletzt, dass sie in die Klinik müssen. Alexias Mutter (31) geht mutig dazwischen, knebelt den Hund mit einem Dreh am Halsband.
Unfassbar: Hundeführerin Kristina P. behauptet feige, das Tier gehöre ihr nicht. Dann türmt sie!
Ermittlungen beginnen – und enden in einem Skandal: Die Frau wird nicht einmal wegen Körperverletzung angeklagt. Begründung laut Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke (50): „Für sie war es ja nicht vorhersehbar, dass der Hund die Kinder anfällt.“
Kristina P. muss lediglich eine kleine Geldstrafe zahlen, weil sie nach dem Vorfall geflüchtet war – wegen unterlassener Hilfeleistung. Und selbst die wollte sie erst nicht zahlen. ... aber der Staatsanwalt will die Hundeführerin NICHT anklagen!