Bundesrat für Bestandsdatenauskunft - Ungeprüfte Abfrage

Erstveröffentlicht: 
16.12.2012

Der Bundesrat will die Bestandsdatenauskunft verschärfen. Telekomfirmen und Richter sollen Behördenanfragen nicht mehr überprüfen.

 

Telefon- und Internetprovider sollen die Vertragsdaten ihrer Kunden künftig ohne eigene Prüfung an die Sicherheitsbehörden herausgeben. Mit dieser Forderung will der Bundesrat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verschärfen.

 

Die Bestandsdatenauskunft ist für Polizei und Verfassungsschutz ein wichtiges Instrument. Sie können so von den Telefonfirmen erfahren, welcher Person eine bestimmte Telefonnummer zugeordnet ist. Von Internetfirmen können sie Auskunft verlangen, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestandsdatenauskunft Anfang 2012 grundsätzlich gebilligt. Es gebe kein Recht auf anonyme Kommunikation, auch nicht im Internet. An zwei zentralen Punkten aber hielt es die gesetzliche Grundlage für die bisherige Praxis nicht für ausreichend: bei der Zuordnung einer IP-Adresse zu einer realen Person sowie bei der Herausgabe von PIN-Nummern für Endgeräte wie Handys. Hier muss der Bundestag 2013 eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Bis dahin dürfen Behörden die bisherige Praxis im Wesentlichen fortführen. Die Klage war schon 2005 von dem Bürgerrechtler Patrick Breyer eingereicht worden, dem heutigen Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein.

 

Elektronische Schnittstelle


Zur Umsetzung des Urteils hat die Bundesregierung im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (TKG) und verschiedenen Sicherheitsgesetzen neu regeln will. Dabei sollen nur die von Karlsruhe angesprochenen Mängel beseitigt werden. Polizei und Geheimdienste sollen keine zusätzlichen Befugnisse erhalten.

 

Neu ist die Pflicht für große Telekom-Anbieter, eine „elektronische Schnittstelle“ für die Abfragen der Behörden einzurichten. Dort sollen Sicherheitsbehörden aber nicht unkontrolliert Daten absaugen können. Vielmehr soll eine „verantwortliche Fachkraft“ des Unternehmens prüfen, ob die Anforderungen für eine Auskunft vorliegen.

 

Das geht dem Bundesrat zu weit. Die Länder wollen, dass die Behörden ausschließlich selbst prüfen, ob sie Anspruch auf die Daten haben. Der Bundesrat verkauft dies als Fürsorge für die Unternehmen. Diese müssten sich auf rechtmäßiges Handeln der Behörden verlassen können und dürften nicht mit Risiken belastet werden. Ansonsten hat die Länderkammer am Entwurf der Regierung wenig auszusetzen.

 

Der Richtervorbehalt fehlt

Dagegen forderte die linksliberale Neue Richtervereinigung die Einschränkung der Bestandsdatenauskunft. Sie soll für die Verfolgung geringfügiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschafft werden. Zudem solle stets ein Richter die Datenweitergabe genehmigen müssen. Das ist bisher und im Regierungsentwurf nicht vorgesehen.

 

Die Bestandsdatenauskunft hat nur mittelbar etwas mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun. Name und Adresse der Kunden speichern die Firmen aus kommerziellem Interesse. Für die Zuordnung einer IP-Adresse zu diesen Daten werden allerdings intern die sogenannten Verkehrsdaten genutzt, also wer sich mit welcher IP-Adresse wann wie lange im Internet bewegt hat. Bei der derzeit ausgesetzten Vorratsspeicherung sollten die Verkehrsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Aktuell dürfen sie bei einem Flatrate-Anschluss maximal sieben Tage gespeichert werden, so Bundesdatenschützer Peter Schaar.