Prozess unter Polizeischutz Neonazi-Angriff: Gefängnisstrafe bestätigt

Erstveröffentlicht: 
14.12.2012

BOCHUM Nach einem Neonazi-Angriff auf dem S-Bahnhof Bochum-Langendreer muss einer der Täter nun endgültig für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Das Bochumer Landgericht hat das erstinstanzliche Urteil am Freitag in der Berufung bestätigt. Der Prozess fand unter besonderem Polizeischutz statt.

Von Jörn Hartwich

 

Vor dem Landgericht waren Mannschaftswagen geparkt, der Eingang wurde durch Polizeikräfte gesichert. Auch direkt vor dem Gerichtssaal waren die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt worden. Jeder Besucher wurde noch einmal auf Waffen durchsucht.


Opfer aus der linken Szene


Der Angriff passierte in der Nacht auf den 25. September 2011, die Opfer gehörten zur linken Szene. Der 24-jährige Angeklagte war auf sein späteres Oper zugestürmt, hatte sich offenbar über einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz geärgert. „Ich zeige dir jetzt mal ein richtiges Hakenkreuz“, rief er über den Bahnhof, hob sein Shirt und zeigte seine Nazi-Tätowierung.


Dann gab er dem anderen Mann einen brutalen Kopfstoß, kurz darauf schlugen auch andere Neonazis zu. Zwei Opfer landeten sogar auf dem Gleisbett. Laut Staatsanwaltschaft bestand deshalb sogar Lebensgefahr.


Daniel E. Freigesprochen


Mit Daniel E. war auch noch ein weiteres, stadtbekanntes Mitglied der rechtsradikalen Szene angeklagt. Bei ihm bleibt es jedoch – wie auch schon in der ersten Instanz – bei einem Freispruch. Daniel E., der im Prozess ein T-Shirt mit der Aufschrift „Skinheads Großdeutschland“ trug, war damals zwar dabei, dass er wirklich zugeschlagen hat, konnte vor Gericht jedoch nicht bewiesen werden.