Kessel bei 1.-Mai-Demo: Ermittlungen gegen Ulmer Polizeichef eingestellt

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Erstveröffentlicht: 
30.11.2012

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Ulmer Polizeichef Keller eingestellt. Ihm war Freiheitsberaubung im Amt vorgeworfen worden.

 

Am 1. Mai 2009 erlebte Ulm eine der aggressivsten und folgenreichsten Demonstrationen in seiner jüngeren Geschichte. An diesem Tag waren knapp 1000 Anhänger der NPD durch die Stadt marschiert, wogegen bis zu 20.000 Menschen protestierten. Allerdings war es auch zu Ausschreitungen gekommen, unter anderem hatte die Polizei frühmorgens vor dem Hauptbahnhof und gegen Mittag in der Sattlergasse so genannte Polizeikessel errichtet und Demonstranten teilweise stundenlang festgehalten.

 

Beide polizeilichen Maßnahmen sind von den Gerichten inzwischen als rechtswidrig bezeichnet worden. Die Leidtragenden hatten geklagt und Recht bekommen, woraufhin sie und ihr Anwalt Thomas Oberhäuser Klage gegen Ulms Polizeichef Karl-Heinz Keller einreichten, der die Einkesselung angeordnet hatte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Tübingen das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil Keller kein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden könne.

 

Hintergrund ist ein juristisch kompliziertes Konstrukt. Bevor Teilnehmer von einer Demonstration ausgeschlossen werden können, muss dies den Betroffenen von der Versammlungsbehörde deutlich und vernehmbar mitgeteilt werden. Genau dies aber ist bei den beiden Kessel in Ulm nicht geschehen. Der Vertreter der Stadt hätte die gegen ihren Willen festgehaltenen Personen sofort darüber informieren müssen, was nicht erfolgt ist. Der Polizeichef sei davon aber ausgegangen, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen mit, also einem Irrtum erlegen. Daraus könne ihm strafrechtlich aber kein Vorwurf gemacht werden, heißt es in der Begründung.

 

Rechtsanwalt Oberhäuser hat dagegen Beschwerde eingelegt und wiederholt erklärt, dass für den Kessel keinerlei Rechtfertigung bestand. Auf keinem einzigen Polizeivideo seien Gewalttaten erkennbar.