[K] Urteil nach Überfall auf Rudolfplatzcamp: „Sie sind der typische Mitläufer“

Erstveröffentlicht: 
12.11.2012

Im Juli 2011 griff Martin W. mit seiner Gruppe rechts gesinnter Leute das Occupy-Camp auf dem Rudolfplatz an. Jetzt wurde der 25-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut Richter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen typischen Mitläufer. „Ihnen fehlt das Zeug dazu, ein Rädelsführer zu sein, Sie sind der typische Mitläufer“, sagte der Amtsrichter, nachdem er Martin W. [Marcel Kaspar] am Montag zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt hatte, unter Einbeziehung eines früheren Urteils. Dann fragte er den 25-Jährigen, ob er nicht endlich etwas aus seinem Leben machen wolle, statt „zu Hause abzuhängen“.

 

Angeklagt war er wegen gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Er ist einer von den rund 20 mutmaßlich rechts gesinnten Leuten, die an einem Julisonntag vorigen Jahres ein Protest-Camp der kapitalismuskritischen Occupy-Bewegung auf dem Rudolfplatz angegriffen hatten. Die Staatsanwältin: „Nach einem Vorgeplänkel sind Sie und die anderen gewalttätig über das Zeltlager hergefallen.“ Knüppel wurden geschwungen, Stühle geworfen, Flaschen flogen. Was genau der Tatbeitrag des Angeklagten war, blieb offen. „Sie waren dabei und haben mitgewirkt“, sagte die Anklägerin. Martin W. (Name geändert) [Marcel Kaspar]  legte ein Geständnis ab. Schwer verletzt wurde an jenem Abend niemand. Die Aufklärung des Vorfalls wurde dadurch erschwert, dass die angegriffenen Demonstranten die Zusammenarbeit mit der Polizei scheuten; zwei der Hauptopfer seien sogar „untergetaucht“, sagte der Amtsrichter .

 

Sie sind der typische Mitläufer

Wäre Martin W. nur angetrunken gewesen, hätte ihm das Schöffengericht keine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Doch dazu sah es sich veranlasst, weil ein psychiatrischer Gutachter ihm ein psychisches Leiden attestiert hatte; dem Vernehmen nach spielen Depressionen eine Rolle. Und die politische Gesinnung? Auf die Frage des Vorsitzenden sagte Martin W. knapp, er sei „nicht links“. Verteidigen ließ er sich von Markus Beisicht. Der ist in der Öffentlichkeit als Vorsitzender der rechtsextremen Gruppierungen Pro Köln und Pro NRW bekannt. Kürzlich hat ihn das Amtsgericht wegen Beleidigung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

 

In seinem Plädoyer hielt Beisicht seinem Mandanten zugute, dieser habe „reinen Tisch gemacht“. Er betonte: „Politische Auseinandersetzungen trägt man nicht mit Gewalt aus. Das kann der Staat nicht hinnehmen.“