FIGHT REPRESSION - Keine Kriminalisierung von politischen Widerstand

"Fight Repression" Demo März 2012 in Wien

Vier Monate nach Beginn des Gerichtsverfahrens steht nun der zweite Prozesstag an. Wenn mensch den Ankündigungen des Richters Glauben schenken will, wird vorerst keiner der von der Verteidigung beantragten ermittelnden Beamten geladen. Es bleibt offen, ob das Gericht den Beamten ähnlich peinliche Aussagen wie beim Prozess in Wiener Neustadt ersparen will oder ob es einfach darum geht, Ermittlungsmethoden geheim zu halten. Klar ist hingegen wieder einmal, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung munter nach §278 (sog. “Anti-Terror und Mafiaparagraph”) in Szenen hineinermitteln darf, ohne sich um irgendeine Art Rechtfertigung gegenüber dem “Rechtsstaat” sorgen zu müssen.

 

Nicht einmal, wenn es der Paragraph trotz seiner peinlichen Bemühungen gar nicht in die Anklage schafft.

 

Angeklagt sind J.A.I.B. wegen einer Brandstiftung im Eingangsbereich des AMS Redergasse in der Nacht von 27. auf 28. Juni 2010.


Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurden von den staatlichen Repressionsorganen auch andere Menschen aus unterschiedlichen Kontexten telefonüberwacht und im Akt als Beschuldigte geführt, ohne dass ihnen, ausser ihrer politischen Aktivitäten – wie auch den vier Angeklagten – bis heute irgendetwas strafbares nachgewiesen werden konnte.


Zudem wurde antirassistischer Aktivismus und Kritik an der Abschiebepolitik des Staates vom LVT zum Anlass genommen, die Angeklagten als Terrorist_innen einzustufen.


Beim ersten Prozesstermin am 13. März haben viele Menschen die Betroffenen durch Soli-Aktionen und ihre Anwesenheit vor und im Gerichtssaal unterstützt. Diese Unterstützung war und ist sehr wichtig und wird auch weiterhin benötigt!


Eine andere Geschichte österreichischer Repressionspolitik ist seit wenigen Tagen um ein Kapitel reicher:


Staatsanwalt Handler hat gegen die umfassenden Freisprüche im Wr. Neustädter Prozess gegen 13 Tierrechtsaktivist_innen zum Teil Berufung eingelegt.


Möglicherweise kommt es dadurch zu weiteren Prozessen gegen fünf der Aktivist_innen u.a. wegen (versuchter) schwerer Nötigung und Tierquälerei(!).
Mehr Infos dazu gibt´s auf: http://antirep2008.org .


Wir sind solidarisch mit den Betroffenen, wünschen ihnen viel Kraft und fordern die sofortige Einstellung der Verfahren!

 

Außerdem findet am selben Tag, Freitag dem 27. Juli 2012 um 9:30 im Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030
Marxergasse 1a, Saal 223 die zweite Gerichtsverhandlung gegen den Anti­faschisten
Ot. statt, der an den Protesten gegen den WKR-Burschenschafter­ball am 27. Jänner 2012 teilgenommen hat.
Ot. wurde von den Bullen vermöbelt, und im Gegenzug wegen „versuchte Körperverletzung“ und „tät­lichen Angriff
auf einen Beamten“ vor Gericht gestellt.


Alles andere als ein Freispruch wäre eine “rechtsstaatliches Skandal”!


Mehr Infos dazu gibt’s auf: http://www.labournetaustria.at/aktion269.htm .

Das der “Rechts-Staat” ordentlicher funktioniert, darauf ist nicht zu verlassen – vielmehr sind genau solche Repressionsfälle demokratiepolitisch wichtig um staatskritisches Engagement im Keim zum Ersticken zu bringen, deswegen lasst uns nicht beten, sondern schreien und handeln!

 

Um dieser ganzen staatlichen (Justiz-)Repression etwas entgegenzusetzen rufen wir zu selbstorganisierten Aktionen,
sowie am Abend des 27. ab 18Uhr Schottentor/Wien,
zu einer Demonstration mit dem Motto
“FIGHT REPRESSION – keine Kriminalisierung von politischen Widerstand” auf.