Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müssen ab sofort erheblich angehoben werden, entschieden die Richter. Karlsruhe - Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden.
Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus. Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die meisten der rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten. Demnach erhalten die Betroffenen von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" in bar ausbezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide. Die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie liegen bei monatlich 224 Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen - die zurzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und eigentlich als Existenzminimum gelten. Der Erste Senat urteilte nun, die Höhe der Geldleistungen sei evident unzureichend, weil sie trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland so lange nicht verändert worden sei. Kläger leben seit vielen Jahren in Deutschland Daher seien die entsprechenden Regelungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar, das nicht nur Deutschen, sondern "gleichermaßen" auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst neben der "physischen Existenz des Menschen" auch die "Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen" und ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben". ANZEIGE Amnesty International begrüßte das Urteil: "Seit langem war offensichtlich, dass die bisher gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen. Zudem sind sie diskriminierend", sagte Asylexpertin Diana Engel. Nun müsse die Bundesregierung endlich handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen Leistungen erhielten, die ihr menschenwürdiges Existenzminimum sicherten. Von dem Urteil sind zurzeit rund 130.000 Asylbewerber und geduldete Ausländer betroffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte im Vorfeld Zweifel, dass 224 Euro monatlich das Existenzminimum eines Erwachsenen decken und legte das Gesetz deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vor. Konkret ging es um Klagen zweier seit langem in Deutschland lebenden Flüchtlingen. Einer von ihnen, ein Kurde, war 2003 aus dem Irak geflohen. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Erste Senat hatte am 20. Juni 2012 mündlich darüber verhandelt. Dabei hatten die Richter die Diskrepanz zwischen Hartz-IV-Sätzen und den Leistungen für Asylbewerber kritisiert. Ursprünglich sollten Asylbewerber ab 1993 Naturalleistungen und nur ausnahmsweise Geldzahlungen erhalten. Als das Gutscheinsystem in der Praxis auf Schwierigkeiten stieß, stiegen jedoch die meisten Bundesländer auf Geldleistungen um. In den Regionen, in denen noch Sachleistungen gewährt werden, muss laut dem Urteil die Höhe des Taschengelds von 40 auf 130 Euro erhöht werden. Aktenzeichen: 1 BvL 10/10 und 2/11 fdi/dpa/dapd/AFP/Reuters