Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.
Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.
Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.
Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe
Alle Infos und Pesse zum Prozess gibt es bei der Kampagne 19. Mai.
Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es bei der Roten Hilfe Karlsruhe.