Montag, 30. April 2012, 17:16
[MA] Der VGH Mannheim hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt. Dieses hatte den Einspruch der NPD Rhein-Neckar gegen das Verbot des Aufmarschs in Mannheim wegen Formfehlern abgewiesen. Der Aufmarsch bleibt also vorerst verboten
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