„Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“

Antimilitaristische Aktion bei einem Bundeswehr MessestandFoto: IndyMedia

Heute wurden zwei AntimilitaristInnen in Stuttgart zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden verurteilt. Sie wurden für „schuldig“ befunden, bei einer Aktion gegen die Bundeswehrpräsenz bei der Bildungsmesse „Didacta“ am 24. Februar des vergangenen Jahres den Tatbestand der Sachbeschädigung begangen zu haben. Bei dieser von über 100.000 BesucherInnen frequentierten Messe handelt es sich um die größte Fachmesse für Bildungswirtschaft in Europa. Seit Jahren versucht die Bundeswehr, dort Fuß zu fassen und sich als Ausbilder für das Bundeswehrhandwerk zu profilieren. Dies jedoch nicht ohne antimilitaristischen Protest – wie auch im vergangenen Jahr.

Eine Gruppe AntimilitaristInnen hatte sich auf den Boden vor dem Bundeswehrstand gelegt und wollten mit Ketchup auf ihrer Kleidung das Blut von Kriegsopfern symbolisieren. Die kreative Aktion wurde durch das gleichzeitige Abspielen von Tönen von Explosionen und Gewehrschüssen akustisch unterlegt. Bei der Durchführung der Aktion wurden einige der sich im „Eigentum der Bundeswehr“ befindlichen Teppichfliesen (zumindest laut dem Zeugen Hauptmann H. „hochwertige Ware“) irreparabel mit der „ketchupähnlichen Masse“ beschädigt. Die Uniformen zweier ebenfalls anwesender Soldaten waren zum Glück noch durch Reinigung zu retten.

Trotzdem: Der bei der Aktion entstandene „Sachschaden“ durch die Ketchup-Flecken belief sich auf 12 Euro (Uniformreinigung) bzw. 83 Euro (Ersatz für die hochwertigen Teppichfliesen). Aus dem Grund hatte das Stuttgarter Amtsgericht das Verfahren zunächst wegen Geringfügigkeit aufgehoben. Das gefiel der Staatsanwaltschaft aber nicht , die sich deswegen an das Landgericht gewandt hatte. Dieses kassierte den Beschluß des Amtsgerichts, weshalb es zur heutigen Verhandlung kam.

Obwohl diese „Sachbeschädigung“ ganz offenbar nicht vorsätzlich stattfand, meinte der Staatsanwalt 20 Tagessätze bzw. 30 Tagessätze zu 10 Euro gegen die beiden AntimilitaristInnen fordern zu müssen und dies - trotz des jungen Lebensalters der beiden - nach Erwachsenenstrafrecht und trotz deren Mittellosigkeit.

Die zwei Dutzend BesucherInnen sahen sich annähernd ebenso vielen Polizei- und JustizbeamtInnen gegenüber. Diese wollten den BesucherInnen an die Wäsche, tasteten jedeN, der Einlass in die Verhandlung begehrte, ab und fertigten von deren Ausweisen Kopien an. Angesichts der Friedlichkeit der ProzessbesucherInnen und auch der Ziele der Angeklagten muss sich das Gericht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Mittel gefallen lassen. Zugleich wurde so auch unzweideutig der politische Charakter des Prozesses überdeutlich unterstrichen und bei aller Lächerlichkeit der Anwürfe ebenso die politische Botschaft des Verfahrens.

Die BesucherInnen zeigten sich wohl auch gerade deswegen solidarisch mit den beiden AntimilitaristInnen. Bis auf eine Erklärung zum Prozess, in der neben der Kriegspolitik der BRD die Klassenjustiz, die einen Oberst Klein freispricht, antimilitaristische Friedensaktivistinnen jedoch mit Verfahren überzieht, angegriffen wurde, verweigerten beide Angeklagten, die auf einen Anwalt verzichteten und sich selbst verteidigten, jegliche weitere Aussage.

Der Richter entsprach letztlich nicht den konkreten Forderungen des Staatsanwaltes. Er verdonnerte die Angeklagten zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden, ihre Kosten müssen sie selbst tragen, die sonstigen Kosten trägt die Staatskasse.

Das Urteil ist ebenso wie die Begründung selbstgefällig. Eine an den Haaren herbeigezogene „Argumentation“, nach der ein Bundeswehreinsatz wegen der Taliban und deren Unterdrückung unter anderem der afghanischen Frau ja schon sinnvoll sei, andererseits auch das „Engagement“ der „jungen Menschen“, die sich aber auch „an die Spielregeln des Gesetzgebers“ halten müssten, und die Soldaten „nicht angehen dürften“ als Bestandteil der „bürgerlichen Demokratie“ hergenommen wurden, kleistert im Grunde nur mühevoll liberal zu, dass 20 bzw. 30 Arbeitsstunden eben auch nicht umsonst sind.

Während Menschen in Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr sterben, mokieren sich hier Gerichte über Ketchupflecken.