Heilbronn - Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen zwei Sprecher des Bündnisses „Heilbronn stellt sich quer“ wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ eingestellt. Die beiden hatten zu Blockaden bei der Neonazi-Demo am 1. Mai 2011 aufgerufen.
Das Verfahren wurde mit Zustimmung des Gerichts wegen geringer Schuld eingestellt, teilt Christoph Meyer, Sprecher der Heilbronner Staatsanwaltschaft, mit. Gegen die Entscheidung wurde von einer Person Beschwerde eingelegt. Die Sache kam darum auf den Tisch der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart. Doch diese habe die Entscheidung der Heilbronner Anklagebehörde mitgetragen, berichtet Meyer.
Lautere Absicht
Interessant ist die Begründung der Einstellung. Denn die Staatsanwaltschaft habe die „lauteren Absichten“ der Bündnis-Sprecher, wie Meyer sagt, berücksichtigt. In der schriftlichen Begründung der Einstellung heißt es: Der Aufruf zur Blockade müsse in dem Gesamtzusammenhang mit einem breiten gesellschaftlichen konsensgetragenen, anerkennenswerten politischen Anliegen der Demonstrationsgegner gestellt werden, neonazistische Bestrebungen und ausländerfeindliche Umtriebe entschieden entgegenzutreten.
Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ wertet die Einstellung in einer Pressemitteilung als „Eingeständnis“ von Gericht und Polizei. Es fühlte sich wegen des Aufrufs zur Blockade einer „Kriminalisierungskampagne von Stadt und Polizei“ ausgesetzt. Einer der Bündnis-Sprecher, gegen den ermittelt wurde, sei wegen des Aufrufs zur Blockade zwölf Stunden in Gewahrsam genommen worden. „Dass die Heilbronner Justiz jetzt zehn Monate nach dem 1. Mai zurückrudert und die Verfahren einstellt, ist ein gutes Zeichen“, wird in der Pressemitteilung Bündnissprecher Volker Bohn zitiert. Er fordere die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Nazigegner bei der 1. Mai-Demo.
Nichts anhängig
Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hat allerdings keine weiteren Verfahren anhängig, erklärt deren Sprecher Christoph Meyer. Im Übrigen: Die Blockade und der Aufruf dazu sei nach wie vor „eher eine Straftat“, sagt Meyer, auch wenn das Verfahren in diesem Fall eingestellt wurde, weil kein öffentliches Interesse an dieser Straftat wegen geringer Schuld bestand.