Stadt Nürnberg macht „Valhalla“ dicht

Erstveröffentlicht: 
10.01.2012

Umstrittenes Lokal: Der Wirtin wurde das Gewerbe untersagt

Nürnberg  - Das Ordnungsamt hat die umstrittene Gaststätte „Valhalla“, in der auch Neonazis verkehrt sein sollen, dichtgemacht. Die Stadt untersagt der Wirtin das Gewerbe.

Das Antifaschistische Aktionsbündnis will am Donnerstag gegen die in die Schlagzeilen geratene Kneipe „Valhalla“ in Gostenhof protestieren. Doch das Vorhaben wurde von den aktuellen Ereignissen überholt. Das Ordnungsamt hat das Wirtshaus am Montag geschlossen.

Die „Valhalla“, eine düstere Kneipe in der Spenglerstraße mit dauerhaft verrammelten Fenstern, war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, weil sie als Treffpunkt von Neonazis gilt (wie berichtet). Dem Staatsschutz ist das Etablissement, das früher in Sündersbühl zu Hause war, bestens bekannt. In der „Valhalla“ verkehrten zwar nicht ausschließlich Mitglieder der rechten Szene, aber eben auch, so die Polizei. Passanten wollen sogar gehört haben, dass dort das „Horst-Wessel-Lied“, die Hymne der Nationalsozialisten, angestimmt wurde.

Bei dem, was die Stadt gegen die Pächterin vorbringt, geht es jedoch nicht um die politische Gesinnung ihrer Gäste, sondern um „gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit“. Und die Liste der Unzuverlässigkeit ist lang. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zählt in seinem Beschluss, der der Redaktion vorliegt, „beharrliche Verstöße gegen gaststättenrechtliche, lebensmittelrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten“ auf. Von Schulden beim Finanzamt, bei den Sozialversicherungsträgern und bei der Stadtkasse ist da die Rede und von „erheblichen hygienischen Mängeln“ und Verstößen gegen die Sperrzeit.

Die Verstöße in der „Valhalla“ und in den vorher von der Wirtin betriebenen Kneipen werden von der Stadt als so gravierend bewertet, dass sie der Wirtin untersagt, die Gaststätte weiter zu betreiben. Diese ging zwar in einem Eilverfahren vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht gegen den Bescheid vor. Doch sie scheiterte sowohl in erster als auch in zweiter Instanz. Der VGH wies ihre Beschwerde zurück. Der Anwalt der Wirtin war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar.