Beugehaft für frühere RAF-Terroristin Eckes

Erstveröffentlicht: 
13.12.2011

Die frühere RAF-Terroristin Christa Eckes soll mit Beugehaft dazu gezwungen werden, im Mordfall Siegfried Buback auszusagen. Nach Angaben ihres Anwalts ist Eckes an Leukämie erkrankt. Die RAF hatte Generalbundesanwalt Buback 1977 in Karlsruhe ermordet.

 

Wie das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) am Dienstag bestätigte, erhielt Eckes eine Ladung zum Antritt der Beugehaft in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg (Kreis Ludwigsburg). Dagegen legte sie Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nach Angaben ihres Anwalts wird sie seit Anfang September wegen ihrer Erkrankung stationär behandelt. Er beantragte, den Vollzug der Beugehaft bis zu einer Entscheidung des BGH auszusetzen.

 

Infos aus Gespräch mit Becker?

 

Nach dem Beschluss des OLG soll Eckes über Gespräche mit der Ex-Terroristin Verena Becker berichten. Diese ist in Stuttgart wegen ihrer möglichen Beteiligung an der Planung und Organisation des Mordanschlags auf Buback angeklagt. Das Gericht vermutet, dass sich Becker im Jahr 2008 mit Eckes darüber unterhalten haben könnte, wer an dem Attentat beteiligt war.

 

In dem Prozess will Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, als Nebenkläger mit umfangreichen Beweisanträgen belegen, dass Becker an dem Attentat auf den Dienstwagen seines Vaters beteiligt war und selbst geschossen hat. Dabei starben auch der Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster. Das Oberlandesgericht hat in dem Prozess gegen Becker viele ehemalige RAF-Terroristen als Zeugen vernommen, darunter Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Die meisten beriefen sich jedoch auf ein Recht zur Auskunftsverweigerung, das der Bundesgerichtshof bestätigt hatte.

 

Eckes saß zum Zeitpunkt des Karlsruher Anschlags in Haft

 

Bei einer Vernehmung durch einen Richter im Krankenhaus hatte sich Eckes ebenfalls auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Ärzte hatten zuvor festgestellt, dass sie zwar nicht vor Gericht erscheinen könne, aber ihr Gesundheitszustand eine Vernehmung im Krankenhaus zulasse. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass Eckes im Gegensatz zu anderen ehemaligen RAF-Terroristen kein Auskunftsverweigerungsrecht zustehe, da sie nicht Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.

 

Eckes war 1974 und 1984 als RAF-Mitglied verhaftet worden. Zur Zeit des Attentats auf Siegfried Buback am 7. April 1977 saß sie im Gefängnis. Das OLG sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die damalige Terroristin aus der Haft heraus an Anschlagsplanungen beteiligt hat.