Arbeitsrechte geringfügig Beschäftigter

Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, den sogenannten 400 Euro Jobs, gibt es oft Unsicher­heit über die eigenen Rechte als ArbeitnehmerIn. Diese Infoveranstaltung des Allgemeinen Syn­dikats (ASy) möchte über rechtlich verbindliche Regelungen aufklären.

Die hier erwähnten Rechte sind unabhängig von einem vorhandenen Tarifver­trag oder Arbeitsvertrag, sie sind vom Gesetzge­ber vorgegeben und damit für alle verbindlich! In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen können al­lenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Verbesserung von ArbeitnehmerInnenrechten be­deuten. Wir möchten mit euch diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, wie wir unserer Stimme gegenüber den Chefs Nachdruck verleihen kön­nen. Denn eins ist klar – nur Rechte, die eingefordert werden, werden einem auch zugestanden.

Im Rahmen der Reihe: unbekannt verzogen