Razzia bei den Schattenparkern Großangelegte PR-Kampagne der Stadt Freiburg beschränkt Bürgerrechte

Erstveröffentlicht: 
27.09.2011

Wir haben mit großer Besorgnis die polizeilichen Maßnahmen auf dem Areal des Wagenkollektivs Schattenparker zur Kenntnis genommen. Am Morgen des 25.09.2011, kurz vor dem Besuch des Herrn Ratzinger auf einem sich in der Nähe befindenden Geländes, haben die Einsatzkräfte eine Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg präsentiert. Mit dieser als Legitimierung sind Einsatzkräfte der Polizei auf das Gelände eingedrungen, haben dabei Türen von den Wagen aufgerissen und sogar auch in die Wagen gefilmt.


Monika Stein dazu: „Dieses Verhalten ist aufs Schärfste zu verurteilen. Der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung ist hier auf jeden Fall verletzt worden.“

Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg bezieht sich auf verschiedenste Gesetze, insbesondere den Schutz kirchlicher Veranstaltungen. Die Vermutung seitens der Stadt ist, dass die BürgerInnen, die hier wohnen, „störgeneigt“ seien und dass eine Besetzung des Geländes durch Sicherheitskräfte notwendig sei.

An dieser Stelle muss betont werden, dass zu keinem Zeitpunkt von einer Gefahrenlage ausgegangen wurde, die die Sicherheit des Herrn Ratzinger und die der BesucherInnen betrifft. „Die Eingriffe, die hier in die Privatsphäre vorgenommen wurden, sind unangemessen, begründet mit Vermutungen auf einem Störungspotenzial und nicht einmal mit einer abstrakten Gefahr.“, sagt Coinneach McCabe.

„Diese Allgemeinverfügung ist ein weiterer Schritt hin zu einem Versuch der Stadt Freiburg, Wagenleben als solches zu kriminalisieren“ so Stadträtin Stein. Die Strategie der Kollektivhaftung, die gerade seitens der Stadt und der Polizei verfolgt wird, hat die GAF schon in der Vergangenheit thematisiert. „Die Kollektivhaftung gehört aus guten Gründen nicht zum gegenwärtigen Rechtssystem, das sollte eigentlich auch die Stadtverwaltung verinnerlicht haben!“, so Stadtrat McCabe.

Diese Maßnahmen sind nur ein Mosaikstein in der Gesamtstrategie, die BürgerInnen während dieses Wochenendes in Schach zu halten. Durch andere Allgemeinverfügungen wurde z.B. das Mitführen von Gegenständen von Trillerpfeifen bis hin zu Klappstühlen untersagt. Medienberichten zu Folge wurden diese ganzen Beschränkungen und Verbote mit dem Wunsch der Stadt Freiburg begründet, ein durchgehend positives Bild nach außen zu vermitteln und nicht mit der Sicherheit des Herrn Ratzinger bzw. der BesucherInnen.

Die gegenwärtige Gefahr für die Bürgerrechte ist nicht einfach auf Vermutungen begründet und als abstrakte Gefahr anzusehen, sondern – wie wir in den letzten Monaten erleben konnten – eine tatsächliche, die sich Tag für Tag bestätigt.