BI Umweltschutz erstattet Strafanzeige gegen Gesellschaft für Nuklearservice

Castor absagen

"Das Maß ist voll, der Castortransport muss abgesagt werden"

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reagiert auf die erhöhten Strahlenwerte im Castor-Lager in Gorleben mit einer Strafanzeige gegen die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Der Betreiberfirma wird vorgeworfen, dass sie ionisierende Strahlen oberhalb genehmigter Grenzwerte freisetzt. Die Anzeige ist heute bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingegangen.

 

Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Mitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) und des Landesbetriebes Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), welcher als unabhängige Messstelle mit der Durchführung der Strahlenmessungen im Zwischenlager Gorleben betraut ist, besteht aus Sicht der Gorleben-Gegner nunmehr der hinreichende Verdacht, dass entgegen der Vorschriften des § 311 Abs.I StGB durch die Beschuldigten und den von ihnen eingesetzten Personen seit 2003 bis heute ionisierende Strahlen im Sinne des § 330d Nr.4 u.5 (Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Pflichten und/oder Handeln ohne Genehmigung) oberhalb der genehmigten Strahlenmesswerte freigesetzt worden sind und/oder mit dem nächsten Castortransport (voraussichtlich) im November 2011, dessen Behälter gegenwärtig in Frankreich im Auftrag und mit Kenntnis der Beschuldigten unumkehrbar beladen werden, der gem. § 311 Abs.II StGB strafbare Versuch gemacht wird, ionisierende Strahlen oberhalb der genehmigten Grenzwerte mit der Einlagerung dieser weiteren Castorbehälter in Gorleben freizusetzen.

 

Hintergrund:


Das NMU und der NLWKN haben aufgrund der unzureichenden Mitteilungen der Beschuldigten einerseits und  aufgrund eigener  durchgeführter Messungen insbesondere am Messhaus 2 des Zwischenlagers in Gorleben andererseits den Verdacht, dass der Jahresgrenzwert von 0,3 mSv/a erreicht und überschritten werden könnte und die sog.  Maßnahmenschwelle von 0,27 mSv/a entsprechend der Nebenbestimmung A8 der Genehmigung des BfS vom 2.6.1995 mit Ergänzung vom 28.6.1996 erreicht würde (siehe hierzu Erklärung des Umweltministeriums vom 30.8.2011, Mitteilung 72/2011). Durch die aktuell in Frankreich betriebene Beladung  von für den  Transport im November 2011 nach Gorleben vorgesehenen 11 Castorbehältern verschärft sich diese Situation im Zwischenlager Gorleben, da es sich um stark strahlendes Material handeln soll, welches die ohnehin vorhandene erhöhte und insoweit ungenehmigte Strahlung weiter erhöhen wird.


Mit dieser Strafanzeige, so erklärt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, soll auch verhindert werden, dass die GNS bis Ende September ihre Annahmebereitschaft für den nächsten Castor-Transport erklärt und das möglicherweise auch noch mit Billigung durch das NMU: "Das Maß ist voll, der Castortransport muss abgesagt werden".

 

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
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