Dresden: Informationen zu Vorladungen

RH_Broschüre

Seit Anfang September ist bekannt, dass erste Zeug_Innenvorladungen in Bezug auf das §129-Verfahren gegen Antifaschist_Innen von der Polizei verschickt worden sind. Wir möchten euch mit diesem Brief über eure rechtlichen Verpflichtungen und den Sinn und Zweck dieser Vorladungen informieren.

 

Zuerst einmal seid ihr rechtlich nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen geschweige denn dort Aussagen zu machen. Ihr solltet daher die Möglichkeit dem Verhör fern zu bleiben wahrnehmen, da es sich für euch und andere (insbesondere für die Betroffenen) nachteilig auswirken kann: z.B. könntet ihr euch unbewusst selbst belasten, insbesondere beim derzeitigen Verfahren in Dresden genügten teilweise banalste Aussagen am Telefon um der imaginären „kriminellen Vereinigung“ zugerechnet zu werden; außerdem ist es dann wahrscheinlicher, dass ihr später zu Gericht oder Staatsanwaltschaft als Zeug_Innen erscheinen müsst. Dort könnt ihr zwangsweise vorgeführt werden! Deshalb solltet ihr im Falle einer solchen Vorladung Kontakt zu eineR Anwält_In aufnehmen und ggf. mit diesem zusammen bei den Behörden erscheinen.

 

Neben dem Sammeln von angeblichen Beweisen gegen die Betroffenen dienen die Vorladungen der Polizei, Staatsanwaltschaft,… auch dazu generelle Erkenntnisse über unsere Strukturen, Netzwerke etc. zu bekommen. „Wer mit Wem“ und „Wie und Was“ ist für die staatlichen Behörden insbesondere im Zusammenhang mit dem §129 extrem wichtig und kann sogar als eigentliches Erkenntnisziel der Ermittlungen gesehen werden. Falls ihr noch Fragen zum Thema habt, könnt ihr zur Sprechstunde der Roten Hilfe, jeden Dienstag um 19.00 Uhr im AZ Conni gehen.


Um euch und andere zu schützen bleibt also der Schluss:

Geht nicht zu den Verhören!
Macht keine Aussagen bei Polizei und Justiz!

 

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Hier gibt es die kurze Information zu den Zeug_Innenvorladungen als PDF.
Mehr Infos findet ihr in der Broschüre der Roten Hilfe „Aussageverweigerung und Verhörmethoden“.

Informationen zum Schnüffelparagraph: "Der §129 – Eine „kurze“ Geschichte" als PDF.