Karl: Anleitung zum Terrorakt wird strafbar

Erstveröffentlicht: 
12.09.2011

Justiz-Maßnahmenpaket Karl: Anleitung zum Terrorakt wird strafbar 

Anti-Terror-Paket: Auch Verhetzung wird ausgeweitet - Gewalt gegen Kinder: Justizministerin fordert härtere Strafen

 

Wien - Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und die SPÖ haben sich auf Änderungen im Strafgesetzbuch im Zuge des sogenannten Anti-Terror-Pakets geeinigt. Im entsprechenden Entwurf ist vorgesehen, dass eine Aufforderung zu einem Terrorakt bzw. die Gutheißung einer terroristischen Straftat künftig schon strafrechtlich relevant sind, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Weiters wird die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat künftig strafbar sein. Ausgeweitet wird das Delikt der Verhetzung. Außerdem will die Justizministerin die Strafen bei Gewalt gegen Kinder verschärfen.

 

Wer künftig ein Medienwerk, "das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat (...) anzuleiten" oder solche Informationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung eines Terrorakts "aufzureizen", macht sich strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gleiches gilt für jene, die sich so ein Medienwerk oder solche Informationen aus dem Internet beschaffen, um eine entsprechende Straftat zu begehen.

 

Entwurf im Oktober im Justizaussschuss


Die Aufforderung zur Begehung terroristischer Straftaten und die Gutheißung solcher war laut Ministerium schon bisher ab einer Öffentlichkeit von 150 Personen strafbar - in Zukunft sollen 30 Personen reichen. Der Strafrahmen beträgt hier ebenfalls bis zu zwei Jahre.

Beim Delikt der Verhetzung sind ebenfalls Änderungen geplant: Strafbar macht sich künftig auch, wer zu Gewalt oder einer sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft. Sind derzeit dem Ministerium zufolge nur Gruppen geschützt, soll nun auch Hetze gegen Einzelpersonen wegen ihrer Zugehörigkeit zu so einer Gruppe strafbar sein. Auch hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Karls Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzes basierte auf dem 2010 geplanten Terrorismuspräventionspaket, das damals wegen umfassender Kritik nicht komplett beschlossen wurde. Der aktuelle Entwurf soll im Oktober im Justizausschuss behandelt werden.

 

Maßnahmen zum besseren Kinderschutz


Außerdem will Karl die Strafen bei Gewalt gegen Kinder verschärfen. Dort, wo es derzeit keine Mindeststrafen gibt, sollen solche eingeführt werden, bereits vorhandene Mindeststrafen sollen angehoben werden, erklärte Karl am Montag bei einer Pressekonferenz. Weiters plant die Ministerin, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet unter Strafe zu stellen und Befragungsmöglichkeiten im Strafverfahren kindgerechter zu machen.

Maßnahmen zum besseren Kinderschutz sind schon länger Zeit geplant. Justizministerin Karl will sie nun auf den Weg schicken. "Gewalt gegen Kinder darf es in unserer Gesellschaft nicht geben. Hier gibt es ganz einfach null Toleranz", so Karl.

 

Grooming soll bestraft werden


Konkret soll das mit einem Maßnahmenpaket gelingen. Die Strafen bei Gewalt gegen Kinder werden erhöht, es werden neue Mindeststrafen eingeführt und die Möglichkeit, sich von Strafe freizukaufen, wird gestrichen.

Eine immer größere Rolle bei sexuellem Missbrauch spielt das Internet. Die Fälle von "Grooming", bei dem Kinder im Internet kontaktiert werden, mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, sind in den letzten Jahre stark gestiegen. Die Justizministerin will "Grooming" unter Strafe stellen und das Delikt soll mit einer Höchststrafe von zwei Jahren geahndet werden.

 

Kindgerechte Befragung als Pilotprojekt


Neu geregelt wird die Befragung von Kindern im Vorschulalter, die Opfer von Gewalt wurden und als Zeugen aussagen müssen. Die polizeiliche Befragung entfällt, die Kinder werden abseits vom Gerichtssaal von zwei Sachverständigen befragt.

Das soll Kindern die Angst nehmen und ihnen die schwierige Situation, dass ja die Täter oft aus dem familiären Umfeld kommen, erleichtern. Diese kindergerechte Befragung wird als Pilotprojekt ein Jahr am Landesgericht Wien getestet, bevor es österreichweit eingeführt wird.

Die SPÖ beurteilt das Maßnahmenpaket prinzipiell positiv. Justizsprecher Hannes Jarolim wünscht sich aber mehr Hilfe und Unterstützung der Opfer, was nicht durch höhere Strafen der Täter allein erreicht werden könne. Die Gesetzesänderungen zum Kinderschutz sollen noch im Herbst in die Begutachtung und Anfang 2012 umgesetzt werden. (APA/red, derStandard.at, 12.9.2011)