Dürftige Informationspreisgabe der Polizei zum Heidelberger Spitzelskandal

LKA-Spitzel "Simon Brenner" (II)

Dürftige Informationspreisgabe der Polizei zum Heidelberger Spitzelskandal -- Grün-rote Landesregierung schweigt weiterhin zu staatlicher Ausspionierung außerparlamentarischer Opposition -- Mehr als acht Monate nach der Enttarnung des verdeckten Ermittlers Simon Bromma am 12. Dezember 2010, der unter dem Namen "Simon Brenner" die linke Szene in Heidelberg durchleuchtet hatte, läuft die Offenlegung des rechtswidrigen Einsatzes weiterhin mehr als schleppend.

 

Erstmals wurden in den vergangenen Tagen zwei Betroffene von der Heidelberger Polizei darüber informiert, als "Zielperson" bzw. "Kontaktperson" im Visier des Spitzels gewesen zu sein. Die Schreiben werfen allerdings mehr Fragen auf, als sie beantworten. In dem knapp formulierten Dokument werden die beiden EmpfängerInnen darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie "im Zeitraum vom 01.03.2010 bis zum 12.12.2010 Betroffene einer polizeirechtlichen Maßnahme gemäß § 22 Absatz 3 PolGBW (Einsatz eines Verdeckten Ermittlers) waren". Laut dem Schreiben sei der Einsatz "zur Gefahrenabwehr und zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten" nötig gewesen.

 

Kein Wort findet sich darüber, um welche angeblichen Straftaten es sich gehandelt haben soll, welche Informationen auf welche Weise gewonnen und weitergeleitet wurden. Auch über Anzahl und Identität der Spitzel wird keinerlei Auskunft gegeben. Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) hatte im Februar öffentlich gemacht, dass mit Simon Bromma zwei weitere Verdeckte ErmittlerInnen im Einsatz waren. Die dürftigen Mitteilungen wurden wohl nicht ganz zufällig zu diesem Zeitpunkt verschickt: am 5. August hatten sieben der Bespitzelten Feststellungsklagen eingereicht, wodurch sich die staatlichen Behörden offenbar in Zugzwang gebracht sahen. Dies zeigt einmal mehr, dass es nur auf Druck der Betroffenen und der Öffentlichkeit eine Aufklärung des Spitzelskandals geben wird, dessen Hintergründe und Details bis heute verschwiegen werden. Tatsächlich waren Dutzende Menschen Opfer der staatlichen Ausspionierung. Denn auch die grün-rote Landesregierung verschleppt bisher die Debatte um diese antidemokratische Polizeimaßnahme, obwohl die beiden Fraktionen noch während des Wahlkampfs im Frühjahr nachdrücklich eine transparente Darstellung der Abläufe verlangt hatten.

 

Wir fordern die sofortige und lückenlose Offenlegung des rechtswidrigen Einsatzes und die umfassende Informierung aller Betroffenen.

 

AK Spitzelklage, Heidelberg, 19.08.2011