Terror Crew Muldental im Visier der Ermittler: Razzia in Sachsen

Erstveröffentlicht: 
28.07.2011

Ines Christ

 

Dresden. Im Zuge der Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Terror Crew Muldental (TCM) haben Beamte von Staatsanwaltschaft, Bereitschaftspolizei und der Soko „Rex" am Mittwoch eine Razzia in Sachsen durchgeführt. 31 Objekte seien in den Bereichen der Polizeidirektionen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Westsachsen durchsucht worden. Wie das Landeskriminalamt (LKA) am Donnerstag mitteilte, richtete sich die Aktion gegen 22 Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Bei dem Einsatz waren 150 Polizisten im Einsatz.

 

Die Beschuldigten werden verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet und über einen längeren Zeitraum gemeinschaftlich Straftaten geplant zu haben. Ihnen wird unter anderem Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Bei den Durchsuchungen wurden Computer, Mobiltelefone, CDs, eine Digitalkamera sowie Film- und Fotoaufnahmen sichergestellt. Die Beamten fanden zudem Präzisionsschleudern, Messer, Pyrotechnik und Sturmhauben. Wie es in der Mitteilung des LKA weiter heißt, dauerten die Ermittlungen an. Weitere Einzelheiten könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

 

Vor zwei Wochen war durch eine Panne beim Sächsischen Verfassungsschutz öffentlich geworden, dass die Polizei in Sachsen gegen die TCM ermittelt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte jedoch zurückgewiesen, die Ermittlungen verraten zu haben. Dass die TCM beobachtet werde, sei schon vorher bekannt gewesen, hieß es in einer Stellungnahme.

Der Terror Crew Muldental gehören laut Einschätzung der Ermittler des Verfassungsschutzes 20 bis 30 Personen an, die zudem als gewaltbereit gelten. Mitglieder der TCM waren unter anderem im Oktober 2009 beim Angriff auf Anhänger des Fußball-Vereins Roter Stern Leipzig in Brandis beteiligt.

Bei ihren Ermittlungen stützt sich die Polizei auf den Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches. Laut diesem ist die Gründung einer Vereinigung strafbar, deren Zwecke oder Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, Straftaten zu begehen. Auch die Unterstützung oder die Mitgliedschaft ist strafbar. In Sachsen wurden in den vergangenen Jahren die rechtsextremen Vereinigungen Skinheads Sächsische Schweiz und Sturm 34 verboten.