Nach Böllerwurf: Freispruch für Links-Aktivisten aus Göttingen

Erstveröffentlicht: 
04.07.2011

Göttingen. in 21-jähriger Linksaktivist aus Göttingen, der sich erfolglos mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entnahme einer DNA-Probe zur Wehr gesetzt hatte, hat am Montag vor dem Amtsgericht Göttingen einen Freispruch erzielt.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte den Auszubildenden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie warf ihm vor, Ende Januar 2010 bei einer Demonstration in Göttingen einen Böller gezündet zu haben. Ein Polizist habe durch die Detonation ein Knalltrauma erlitten. Nach Ansicht des Gerichts ließ sich jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass der Angeklagte den Böller gezündet hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass es ein anderer Teilnehmer der Demonstration gewesen sei.

 

Das Gericht folgte mit seinem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gefordert, den 21-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen.

 

In dem Prozess ging es um einen Vorfall bei einer Demonstration gegen die Durchsuchung eines studentischen Wohnhauses, das als feste Adresse der autonomen Szene gilt. Die Polizei hatte nach dem Brandanschlag auf das Göttinger Kreishaus dort mehrere Wohnungen durchsucht. Der 21-Jährige war gegen Ende der Demonstration, bei der auch mehrere Knallkörper gezündet wurden, festgenommen worden. Bei seiner Durchsuchung fanden sich allerdings weder Knallkörper noch ein Feuerzeug. Ein Polizist hatte später Strafanzeige erstattet, weil er durch die Explosion eines Böllers ein Knalltrauma erlitten habe.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Vorfall die Entnahme einer DNA-Probe beantragt, da der 21-Jährige bereits mehrfach bei Demonstrationen strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und in Zukunft weitere Straftaten zu erwarten seien. Gegen diese Anordnung war der Angeklagte vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das seine Beschwerde jedoch nicht annahm.

 

Zu der Verhandlung waren zahlreiche Angehörige der linken Szene erschienen. Sie reagierten auf den Freispruch mit Applaus und zogen anschließend lärmend durch die Gerichtsflure. Sein Anwalt nannte das Verfahren eine „politisch motivierte Farce“. (pid)