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Polizeipräsident Döring weist Kritik von Oberbürgermeister Hoffmann zurück
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Erstveröffentlicht:
01.06.2011
Braunschweig (ots) - In einer Pressemitteilung drückt die Stadt Braunschweig ihre Enttäuschung über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus, am kommenden Samstag einer rechtsradikalen Gruppe um Dieter Riefling eine stationäre Kundgebung am Braunschweiger Hauptbahnhof zu erlauben. Oberbürgermeister Hoffmann sei "nicht glücklich über Stellungnahme der Polizeidirektion".
Die Polizeidirektion Braunschweig stellt dazu klar:
Das OVG Braunschweig hat die Polizeidirektion Braunschweig am Montag, 30.05.2011, um 13.12. Uhr, per Fax dazu aufgefordert, bis spätestens 31. Mai 2011, 09.30 Uhr, zu drei Fragen Stellung zu nehmen. Die von OB Hoffmann in seiner Presseinformation gemeinte Stellungnahme der Polizei erfolgte auf diese Frage (nachdem die Stadt augenscheinlich dem OVG keine befriedigende Aussage gemacht hatte:
"Gibt es für die angemeldete Versammlung von Herrn Riefling am 04. Juni 2011 in Braunschweig insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofs eine geeignete Fläche, auf der eine hinreichend sichere Trennung von Versammlungsteilnehmern und Bahnreisenden sowie möglichen Gegendemonstranten erfolgen kann, so dass aus polizeilicher Sicht dort eine stationäre Kundgebung oder ein kürzerer Aufzug stattfinden könnte (z. B. auf der Bahnhofsrückseite)?"
Die Polizeidirektion kam der Weisung des Gerichts nach und beantwortete nach einer intensiven Gefahrenprognose die Frage wahrheitsgemäß. Zum ersten Mal war eine mögliche stationäre Kundgebung in die Diskussion gekommen. Die Polizei teilte dem OVG mit, dass trotz starker Bedenken allenfalls eine solche stationäre Kundgebung in Bahnhofsnähe in Betracht komme. Ein Aufzug der Gruppe um Dieter Riefling sei weiterhin aus zahlreichen schwer wiegenden Gründen abzulehnen.
Die zwei weiteren Fragen des OVG betrafen die Größenordnung der Polizeikräfte sowie die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr der von Herrn Riefling genannten Alternativroute durch Braunschweig. Auch diese Fragen beantwortete die Polizeidirektion pflicht- und wahrheitsgemäß.
Zu der Aufforderung der Polizei durch das OVG Lüneburg war es erst gekommen, nachdem die Stadt Braunschweig als Antragsgegnerin und Herr Riefling als Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren augenscheinlich keine das Gericht befriedigende Stellungnahmen abgegeben hatten.
Polizeipräsident Harry Döring bedauert, dass die Polizei durch die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig in ein falsches Licht gestellt wird. "Oberbürgermeister Hoffmann hat trotz mehrfacher Bitten für kein Gespräch zur Verfügung gestanden. Ich weise seine Behauptung zurück, die Polizei habe durch ihre Auskunft dem OVG gegenüber möglicherweise einen völligen Erfolg - nämlich das Verbot einer Kundgebung der Rechtsradikalen - verhindert. Jeder, der nur etwas Fachkenntnis besitzt, konnte aufgrund der Fragestellung des OVG erkennen, in welche Richtung die Entscheidung des OVG gehen würde." Viele Fachleute sind von dem jetzt erfolgten Beschluss positiv überrascht. |