Widerstanderstandsprozess ausgesetzt (B)

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Gerichtsprozess wegen angeblichem Widerstandes heute nach 2 Befangenheitsanträgen ausgesetzt

Im Zusammenhang mit deiner Demonstration für selbstverwaltete Freiräume am 12.6.2010 kam es heute zu einem Gerichtsprozess gegen ein Opfer von Polizeigewalt.  Zwischen einer versuchten Hausbesetzung und dem Straßentheaterfestival „Berlin lacht“ kam Christof N. einem illegalen Platzverweis durch die Polizei nicht sofort nach und wurde infolgedessen von einem Trupp der Bereitschaftspolizei blutig geschlagen und getreten und anschließend auf der Wache misshandelt. Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.


Die heutige Hauptverhandlung bestritt der Angeklagte ohne Anwalt, aber sicher nicht ohne sich zu wehren. So stellte er zahlreiche Anträge, die die Grundlage für einen fairen Prozess nach dem Grundsatz der Waffengleichheit schaffen sollten. Dies ist gerade bei der Ausgangssituation – es sind ausschließlich Belastungszeugen der Polizei geladen und gehört worden – unabdingbar. Nahezu alle Anträge des Verteidigung wurden - oft ohne sich mit dem Inhalt der Anträge auseinanderzusetzen - abgelehnt!
Doch auch schon bei der Eingangskontrolle musste sich der Angeklagte seine Rechte hart erkämpfen: Seine Prozessunterlagen wurden illegaler weise durchsucht und teilweise eingezogen und erst nach entsprechender Beschwerde beim Richter wieder herausgegeben.
Nach knapp 2 Stunden und 2 Befangenheitsanträgen gegen Richter Pohle wurde der Prozess dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt – muss also nochmals von vorne begonnen werden.

„Heute musste ich mit ansehen, wie die Fließbandjustiz Anträge von Menschen, die sich vor Gericht selbst verteidigen und keine Juristen sind, nicht ernst nimmt und mit abstrusen Begründungen ablehnt!“ kommentiert eine Prozessbeobachterin das Geschehen.
Bereits vor dem Gerichtsgebäude wurden Prozessteilnehmer und Zuschauer von einem Polizeiaufgebot empfangen, das extra für die Verhandlung bestellt war. „Die faktische Vorverurteilung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, die bereits aus der Akte hervorgeht, war wohl kein Zufall, sondern gehört offenbar zum Alltag in diesem Gebäude“, so der Angeklagte Christof N.