Zwei Tage nach dem Anschlag auf eine Polizeiwache in Berlin-Friedrichshain liegt ein Bekennerbrief vor. Die Bundesanwaltschaft zieht die Ermittlungen an sich. VON KONRAD LITSCHKO
BERLIN taz | Mutmaßlich Linksautonome haben sich zu dem Brandanschlag auf die Friedrichshainer Polizeiwache in der Wedekindstraße bekannt. In einem Bekennerschreiben, das der taz vorliegt, heißt es: "von dieser wache werden die einsätze gefahren um den reibungslosen ablauf von kommerz und profitmaximierung im friedrichshainer kiez zu sichern."
Begründet wird der Anschlag auch mit der Räumung des alternativen Hausprojekts Liebig 14 Anfang Februar und "Polizeigewalt". Auch auf den bevorstehenden 1. Mai wird verwiesen: Kreuzberg werde zur "polizeilichen besatzungszone" und zum "experimentierfeld für konzepte der aufstandsbekämpfung". Weiter heißt es: "Tatsächlich haben wir verdammt viele gute gründe mal so richtig auf den putz zu hauen. (...) wann und wo wir zuschlagen bestimmen wir." Unterschrieben ist das Papier mit "autonome gruppen".
Die Berliner Polizei hat Kenntnis von dem Bekennerschreiben. Derzeit werde die Authenzität noch geprüft, sagte ein Sprecher. Inzwischen hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag an sich gezogen. Neben dem Berliner Landeskriminalamt ermittelt nun auch das Bundeskriminalamt wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. "Im Hinblick auf die Personengefährdung und das planmäßige Vorgehen hat die Tat eine besondere Bedeutung, welche die Übernahme rechtfertigt", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.
Am frühen Montagmorgen hatten Unbekannte mehrere Molotowcocktails und Steine auf die Friedrichshainer Polizeiwache geworfen. Im Umkreis des Gebäudes verstreuten sie sogenannte Krähenfüße, spitze Metallhaken. Ein Gebäudereiniger, der sich im Vorraum der Wache befand, in den die Brandsätze flogen, konnte von Polizisten gerettet werden. Die vermummten Täter konnten unerkannt auf Fahrrädern flüchten.
In dem Bekennerschreiben wird eine Gefährdung des Gebäudereinigers bestritten. Dieser hätte sich bereits aus dem Vorraum entfernt, "als die brandsätze durch die offen stehende tür flogen", heißt es. Die Bundesanwaltschaft weist das als "falsch" und "Schutzbehauptung" zurück.